Versteuerung Direktversicherung

Hallo,

wie wird eine Direktversicherung mit Laufzeit bis 65 Jahr. versteuert, wenn ich diesen Vertrag nächste Woche unterschreiben würde?

als Kapitalauszahlung sowie als lebenslange Rentenzahlung ( pers. Steuersatz, pauschal versteuert, etc…??? )???

Vielleicht mit einem kleinen Rechenbeispiel!!!

Danke euch schon mal im Vorraus!!!

Mit dem dann gültigen Ertragsanteil und dem dann gültigen Steuersatz unter Berücksichtigung Deines dann gültigen Steuersatzes!!!

Der beträgt heute? - das ist eigentlich egal! Weil es geht um dann das gültige Recht!

Du solltest etwas für Deine Altersversorung tun - es wird heute gesponsort, wie es versteuert wird weiß nur der Wahrsager!

Ach ja - Beispiele hat Dir doch der Vermittler genannt, oder?

Was ist eine DV für Dich? Eine PK, eine PZ, ein PF, AG finanziert, AG beteiligt? Wer zahlt die Steuer? Wie funktioniert das Thema finanzielle Unterstützung? Sind das Überstunden? Ein Lohnzeitkonto?, etc!!!

Auf der Basis welchen Paragraphen???

Mal ganz ehrlich - so geht es nicht!!!

Thorulf Müller

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung nach § 63 oder so ( läuft über urlaubs & weihnachtsgeld! )!!

Gruss

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Sorry, das geht so nicht! Für jede Aussage würde ich und jeder andere Mensch haften!

Individuell und persönlich läuft die Beratung!

Sie zahlen für die Beratung oder Sie machen einen Abschluss!

Thorulf Müller

als Kapitalauszahlung sowie als lebenslange Rentenzahlung (
pers. Steuersatz, pauschal versteuert, etc…??? )???

Da es die Pauschalversteuerung in der bAV nicht mehr gibt, wird die Leistung, voll in die Steuererklärung eingetragen (ob sich daraus eine Steuerzahlung ergibt, steht auf einem anderen Blatt). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Rente oder eine Lapitalauszahlung handelt. Im Endeffekt kommt der persönliche Steuersatz zum Tragen.

Mit dem dann gültigen Ertragsanteil und dem dann gültigen

Das Thema Ertraganteil hat sich seit 2005 bei der bAV erledigt, Stichwort Alterseinkünftegesetz. Mit dem Ertragsanteil werden nur noch Renten aus Verträgen der 3. Schicht (keine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge) versteuert.

So schön die Verlockung auch ist, sollte man sich erst einmal fragen, wo die Nachteile sind.
Gerade hier gibt es Sachen, die dem Kunden nicht immer genannt werden.
Schließen Sie heute diese DV ab, wird gern damit gelockt, dass Sie Sozialabgaben (auf jeden Fall bis Ende 2008, und dann???) und Steuern sparen. Was ganz gern unerwähnt bleibt: auf die Auszahlungen werden Sozialabgaben und Steuern erhoben. Und Steuern nicht mit Ertragsanteil, sondern voll! Weiterhin wissen selbst die mehr oder weniger Gelehrten in Berlin nicht so recht, wo die Reise hin geht. Sollte irgendwann (wenn nicht ab 2009) die Sozialabgabenersparnis auf die Beiträge entfallen, könnte vielleicht auch eine doppelte Belastung entstehen.
Aber eine ganz ernstere Sache: Wie sicher sind Sie sich, dass Sie für die komplette Beitragszahlungsdauer tatsächlich Ihren Job, Weihnachts- und Urlaubsgeld behalten?
Beziehen Sie auch diese Fakten in Ihre Überlegungen ein und planen Sie so, dass es auch andere Vorsorgearten gibt, mit denen Sie Ihre Altersvorsorge aufbessern können.
Wäre doch schade um die vielen Euronen, wenn sich herausstellt, dass Sie nach ein paar Jahren Einzahlung plötzlich kein Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mehr bekommen und die Beiträge auf einmal aus dem verbleibenden Brutto bezahlen müssten. Da geht unter Umständen ziemlich viel verloren.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um eine arbeitnehmerfinanzierte
Direktversicherung nach § 63 oder so ( läuft über urlaubs &
weihnachtsgeld! )!!

Gruss

Danke!!

Hi Jason,

hier wurde viel verwirrendes geschrieben, deshalb geb ich nochmals meine Senf dazu!
In Deinem Fall handelt es sich um einen der 5 Durchführungswege, wie schon erwähnt, die Direktversicherung. Nach §3 Nr. 63 EStG kannst Du Beiträge bis zu 4% der RV-BBG STEUERFREI einzahlen (sozialabgabenfrei n. derz. Rechtslage bis einschl. 2008 - könnte aber verlängert werden. Sollte das Geld vom AG kommen,bleibt es soz.abgabenfrei). Übrigens, wenn Du keine alte DV (§40b) hast (egal wie hoch), könntest du zusätzlich noch weitere 1.800 EUR pro Jahr ausnutzen, allerdings ohne Soz.Vers.-Ersparnis.

Bei der späteren Versteuerung gibt es auch keine 2 Meinungen. Nachdem Deine Beiträge also nach §3/63 EStG steuerfrei waren, sind sie nach §22 Nr.5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig.
Beispiele hierfür sind für dieses Forum zu komplex!

Beachte auch die soz. versicherungsrechtl. Behandlung der Versorgungsleist. (Google mal hierzu in den §229 SGB V)

Noch ne Anmerkung: Für eine Einmalauszahlung ist eine betriebl. Altersversorgung der „neuen Art“ eigentlich nicht gedacht, wird sie, wie schon Nordlicht erwähnt hat, eben auch in voller Höhe steuerpflichtig (natürlich auch ggf. mit KV- und Pfl.versbeiträgen). Du kannst dir denken, wie sich das Finanzamt freut, wenn AUF EINEN SCHLAG eine „RIESENEINMALRENTE“ VOLL VERSTEUERT wird. Aber als Option zur lebenslangen Rente ist es OK!

Gruß

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Manchmal fragt man sich wirklich…
…was einige Leute überhaupt in diesem Forum wollen…?!

Würden Sie mir bitte einmal Ihre Definition des Begriffes „Diskussionsforum“ erläutern?

Hier kommt mit Sicherheit kein Hilfesuchender vorbei, in der Hoffnung eine Komplettberatung zu bekommen. Es geht m.M.n. um Erfahrungs- und Wissensaustausch, maximal ein paar gutgemeinte Ratschläge.

Muss ich beim nächsten Stammtisch im Biergarten meinen Freunden und Bekannten eine Erstinformation austeilen, falls die Gespräche mal den Bereich Vorsorge oder Versicherung beinhalten? Und den Nachbartischen auch, denn die könnten ja auch was mitbekommen ?

Soviel ich weiß geniessen wir in Deutschland (noch) das Privileg der freien Meinungsäußerung…

Gruß, Kristian

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Sorry, das geht so nicht! Für jede Aussage würde ich und jeder
andere Mensch haften!

Individuell und persönlich läuft die Beratung!

Sie zahlen für die Beratung oder Sie machen einen Abschluss!

Thorulf Müller

…was einige Leute überhaupt in diesem Forum wollen…?!

Fragen beantworten, die so gestellt sind, dass man sie beantworten kann!

Würden Sie mir bitte einmal Ihre Definition des Begriffes
„Diskussionsforum“ erläutern?

Diskutieren - hier wurde konkrete Problemlösung erbeten - es fehlten alle Fakten!

Hier kommt mit Sicherheit kein Hilfesuchender vorbei, in der
Hoffnung eine Komplettberatung zu bekommen.

Das hat der Gesetzgeber aber eben so nicht geregelt!

Es geht m.M.n. um
Erfahrungs- und Wissensaustausch, maximal ein paar gutgemeinte
Ratschläge.

Ratschläge von Maklern und Beratern werden laut VVV verlangt und derjenige haftet!

Muss ich beim nächsten Stammtisch im Biergarten meinen
Freunden und Bekannten eine Erstinformation austeilen, falls
die Gespräche mal den Bereich Vorsorge oder Versicherung
beinhalten? Und den Nachbartischen auch, denn die könnten ja
auch was mitbekommen ?

Nur den Freunden und Bekannten - es sei Du vereinbarst nur einen Termin für die Erfassung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse!

Soviel ich weiß geniessen wir in Deutschland (noch) das
Privileg der freien Meinungsäußerung…

Ja - Du kannst alles sagen - Du musst nur den Kopf hinhalten - Du ggf. - ich immer!

Thorulf Müller

Hier kommt mit Sicherheit kein Hilfesuchender vorbei, in der
Hoffnung eine Komplettberatung zu bekommen.

Das hat der Gesetzgeber aber eben so nicht geregelt!

Gottseidank, sonst wären wir wohl einer Komplettbevormundung durch den Staat recht nahe…

Ratschläge von Maklern und Beratern werden laut VVV verlangt
und derjenige haftet!

So ist es und das ist auch richtig so. Aber nicht in einem Internetforum! Den Richter möchte ich sehen, der auf die Aussage des Klägers „Die blöde XYZ wurde mir aber so in einem Internetforum empfohlen…“ , den Empfehlenden - egal ob Makler oder nicht - zur Haftung heranzieht (falls überhaupt mit richtigem Namen angemeldet). Ich würde mir als Makler dann erstmal den Beratungsauftrag bzw. die Maklervollmacht vorzeigen lassen, ohne die passiert nämlich garnichts. Und dadurch, das ich hier auf eine Frage antworte, kommt mit Sicherheit noch kein mündlicher Vertrag zustande. In einem von Beiden steht bei mir übrigens sinngemäß der Satz „Keine Haftungsübernahme für Verträge, die nicht bei mir abgeschlossen bzw. von mir übernommen wurden.“

Muss ich beim nächsten Stammtisch im Biergarten meinen
Freunden und Bekannten eine Erstinformation austeilen, falls
die Gespräche mal den Bereich Vorsorge oder Versicherung
beinhalten? Und den Nachbartischen auch, denn die könnten ja
auch was mitbekommen ?

Nur den Freunden und Bekannten - es sei Du vereinbarst nur
einen Termin für die Erfassung der individuellen Wünsche und
Bedürfnisse!

Nein, ich vereinbare im Biergarten keine Termine - genausowenig wie hier! Das ist beides reine Privatsache!
Deswegen erübrigt es sich hier, auch nur einen Gedanken an Haftung etc. zu verschwenden.

Vielen Dank cooler & Nordlicht!!!

Gruss aus dem schönen Bayern!!!

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Vielen Dank cooler & Nordlicht!!!

Gruss aus dem schönen Bayern!!!

Bitte und Gruß zurück aus BaWü!