Hallo,
ein Unternehmer aus Deutschland verfügt über eine Umsatzsteuer-ID-Nr. und bezieht eine Leistung aus Großbritannien. Das Unternehmen in Großbritannien verfügt ebenfalls über eine ID-Nr.
Nun wurden die ID-Nummern jedoch vorher nicht ausgetauscht und der deutsche Unternehmer zahlt den Bruttobetrag (also inkl. englischer Steuer VAT).
Muss der deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer jetzt dennoch nochmal in Deutschland abführen bzw. in der Ust.-Voranmeldung angeben? Denn normalerweise ist der Betrag ja im Land des Leistungsempfängers (in diesem Beispiel Deutschland) zu versteuern, wenn zwei Unternehmer aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ein Geschäft abwickeln (soweit ich weiß).