Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Dezember 2010 von meinem Chef eine Prämie für 20 Jahre Betriebszugehörigkeit erhalten. Diese wurde mir als Verrechnungsscheck überreicht.
Auf meiner Gehaltsabrechnung für Dezember steht nun dieser Betrag des Verrechnungsschecks und wurde voll versteuert.
Meine Fragen: Darf der Chef eine Prämie für langjährige Tätigkeit als Verrechnungsscheck „auszahlen“ und sie anschließend wie normales Einkommen versteuern?
Wenn eine Versteuerung notwendig ist, ist dann nicht die Fünftelregelung schon bei der Gehaltsabrechnung anzuwenden?
Müsste der Chef bei Übergabe eines Verrechnungsschecks nicht darauf hinweisen, dass der Betrag noch zu versteeuern ist und sich dementsprechend das nächste Gehalt verringert?
Ich habe die Jubiläumsprämie in Form eines Verrechnungsschecks gleich eingelöst und mir was Gutes gegönnt. Nun fehlt mir das Geld aber im neuen Monat, was für die Versteuerung von meinem Gehalt abgezogen wurde.
Ich bedanke mich im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Erst einmal vorweg: ich bin kein Steuerexperte! Mit Sicherheit gibt es Leute, die sich besser auskennen.
Ein Verrechnungsscheck ist doch auch wie Bargeld?! Was gibt es dagegen auszusetzen? Man hat nur einen Gang mehr zu erledigen - den Scheck seinem Konto gutschreiben zu lassen und schon kannst Du das Geld ausgeben - natürlich um die Steuer vermindert.
Daß dieses Geld nicht steuerfrei ist, muss eigentlich jedem klar sein. Egal, ob Du eine Monatsfahrkarte von der Firma bekommst oder irgendwelche anderen Zuwendungen - es ist immer ein geldwerter Vorteil. Und eine Prämie ja ohnehin. Mich ärgert es zwar auch jedesmal, daß vom Weihnachtsgeld etc. fast die Hälfte wieder für’s Finanzamt draufgeht, aber irgendwie muss der Afghanistan-Einsatz finanziert werden und die ganzen Diäten und Renten unserer Bundestagsabgeordneten etc. - also der nicht produktiven Leute.
Ich kann Dir aber leider nicht so auf die schnelle sagen, welche Paragraphen aus dem Steuergesetz diese Sachen regeln. Ich hole mir meistens die Steuer-CD von ALDI und ich muss sagen: die war bisher immer besser, als ein Steuerberater, den ich mir mal genommen hatte und der ein Reinfall war!
Hallo Martina,
leider kann ich Ihnen keine präzise Auskunft erteilen, da es sich um deutsches Steuerrecht handelt und ich im österreichischen Steuerrecht bewandert bin. Aber:
Nach Österreichischem Recht wäre ein Steuerabzug „nachträglich“ sogar einklagbar, weil der Gesamtbetrag „im gutem Glauben“ verbraucht wurde. Da es sich um einen ungewöhnlichen Bezug (Prämie) handelt, ist auch argumentierbar, dass Sie als Laie dachten, so etwas würde nicht versteuert (= guter Glaube), ev. auch, der Betrag wäre bereits netto nach Steuerabzug.
In Österreich kann man jede Gehaltsabrechnung bei der sog. „Arbeiterkammer“ (=Interessensvertretung) gratis nachprüfen lassen, auch zeitig in der Früh oder spät nachmittags.
Dass die Prämie versteuert wird, entspricht sicher dem Gesetz; ob der Chef haftbar ist für die Fehlauskunft würde ich an Ihrer Stelle wirklich an kompetenter Stelle erfragen. Wenn der Chef nicht beweisen kann, dass er Sie darüber aufgeklärt hat, hätten Sie in Österreich gute Chancen, den Abzug wieder erstattet zu bekommen.
Bitte aber die deutsche Interessensvertretung um Auskunft frage.
Alles Gute und lG,
niliba