Versteuerung einer USt-Nachzahlung

Hallo,

mal eine Frage zur Versteuerung einer Umsatzsteuernachzahlung:

Angenommen Person A erhält Honorare von Firma B. Firma B rechnet diese ab (z.B. 30,00 Euro) und überweist sie an A. Dabei geht B falscher Weise davon aus, dass A die Kleinunternehmerregelung nutzen würde und lässt die USt. weg. A stellt daraufhin eine Rechnung über die USt. aus (z.B. 19% von 30,00 Euro = 5,70 Euro) und schickt diese an B. B teilt mit, dass der Betrag zu gering für einen separaten Buchungslauf sei und daher erst im nächsten Jahr zusammen mit der neuen Abrechnung überwiesen werde.

Wie hat A dies nun in der USt-VA und später der USt-Erkl. für das laufende Jahr zu versteuern und abzuführen? Wg. Ist-Versteuerung bzw. Berechnung in der EÜR nach vereinnahmten Entgelten würde hier ja eine Differenz entstehen, da zwar die vollen 35,70 Euro abgerechnet wurden aber ja bislang davon nur die 30,00 Euro netto gezahlt wurden, die 5,70 Euro noch nicht? Oder mache ich da einen Denkfehler (ist schon ziemlich heiss hier im Büro…)

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Servus,

die USt ist immer in dem Betrag enthalten, den der Leistungsempfänger bezahlt.

Wenn jetzt wie im Beispiel in einem Jahr 30 EUR und im Folgejahr 5,70 EUR bezahlt werden, verbucht der Empfänger der Zahlungen (Überschussrechner/Istversteuerer) im einen Jahr 25,21 Erlös und 4,79 USt, im anderen Jahr 4,79 Erlös und 0,91 USt.

Ein Problem kann sich daraus ergeben, dass es jetzt zwei Rechnungen über den USt-Betrag gibt. Es hätte keine zweite, separate Rechnung über den USt-Betrag ausgestellt werden dürfen.

Daraus wird aber, da der Vorgang nachvollziehbar ist, kein Finanzbeamter dem armen Hascherl einen Strick drehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank (und Sternchen) für Deine schnelle Antwort!

Ja, die separate Rechnung über die USt hatte mich auch gewundert. Aber lt. Aussage wollte die Buchhaltung der B das unbedingt genauso von A haben.

Im Grunde wäre es also für alle Seiten wohl das Beste, das arme Hascherl storniert die Rechnung und schickt eine korrigierte Rechnung über den Gesamtbetrag:

Leistung 30 Euro
zzgl. 7% MwSt. 5,70
Gesamt 35,70 Euro
bereits bezahlt 30,00 Euro
Restforderung 5,70 Euro

Und dann wie von Dir gesagt versteuert.

Danke nochmals,
viele Grüße

Frank