Hallo Thomas, ist schon lange her das ich das hatte… ich habe mal rechachier und folgendes efunden: Achtung ohne Gewähr =) Viell hilft es dir trotzdem?! Sorry für die späte Antwort, zur Zeit ist Chaos pur
Grundtabelle / Splittingtabelle
Eckdaten der Einkommensteuer sind der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums, der Einstiegssteuersatz, der Spitzensteuersatz und das Einkommen, bei dem der Spitzensteuersatz erreicht wird.
Der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende Steuersatz hängt weiter vom Familienstand ab. Für Alleinstehende / Alleinveranlagende ist die Grundtabelle (GT), für zusammen veranlagte Ehegatten die Splittingtabelle (ST) maßgeblich. Dieser in der Regel günstigere Tarif gilt für alle verheirateten Personen, die nicht von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben.
Eine Ausnahme gilt für Witwen beziehungsweise Witwer. Waren die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingtarifs im Jahr des Todes erfüllt, ist für den überlebenden Ehegatten auch noch im Folgejahr der Splittingtarif anzuwenden.
Die Grundtabelle und Splittingtabelle helfen bei der schnellen Ermittlung der abzuführenden Einkommen-Steuer.
Jahr Tabellen
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