Versteuerung Einkommen aus selbstständiger Arbeit

Hallo,

ich hoffe, dass ihr meine Frage beantworten könnt.

Nehmen wir mal an jemand hat ein Einkommen aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 2000,- EUR / Monat & Betriebsausgaben (Telefon, Büromiete, etc.) in Höhe von 250,- EUR.

Wie wird denn in dem Beispiel berechnet, wieviel Steuern gezahlt werden müssen?!

Bzw. ich habe gelesen, dass man bis zu einem Betrag von 11.000,- EUR / Jahr gar keine Steuern zahlen muss… Stimmt das?

Liebe Grüße Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine Anfrage.
Bei Selbständigen wird der Gewinn durch Einnahmen -
abzüglich Betriebsausgaben ermittelt.
Nur der daraus resultierende Gewinn ist zu versteuern.
Im Obigen Bespiel hätten Sie einen Verlust erzielt.
2000 - 250*12 = - 1000 €.

Nun müsste man wissen, ob Du noch andere Einkünfte hast, z. B. aus nicht selbständiger Arbeit, denn diese müssen mit den Gewinnergebnis aus freiberuflicher Tätigkeit und Zinseinnahmen verrechnet werden. So kommt man in der Regel auf eine höhere Summe.
Sie haben recht es gibt einen Mindestbetrag der Steuerfrei ist, das sogenannte Existenzminimum. Es liegt bei Alleinstehenden bei 7.664,00 €.
Bis dahin würden Sie keine Steuern bezahlen. Alles was darüber liegt muss jedoch versteuert werden.
Ich hoffe Sie kommen mit meinen knappen Erläuterungen zurecht.
Schöne Grüße zum morgigen Feiertag
Lambertobruno

Hallo Thomas,

wie sich das mit den Beträgen verhält,weiß ich nicht.
Am besten erkundigst Du dich bei deinem Finanzamt.
Die geben Dir Auskunft.

TIP: informiere Dich auch über den Kleinunternehmerstatus.

Gruß
reuhast

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, sorry.

Hallo, bitte Steuerberater fragen

LG
Boooster

Hallo, das Finanzamt hat eine Steuertabelle. In der Tabelle kommt man in eine Kategorie, wenn man seine ganzen Ausgaben wegrechnet und soviel Steuern muß man zahlen. Am besten Du machst einen Lohnsteuerjahresausgleich, den Du als Selbständiger sowieso machen mußt. Frag doch beim F.amt nach der Steuertabelle.

Gruß Gerda77

Hallo!

Entschuldige bitte, dass ich heute erst antworte.

Die Einkommensteuer wird nicht mit einem festen Prozentsatz errechnet. Deswegen kann ich Dir nicht sagen nimm das Einkommen mal X %.

Ein Einkommen bis ca. 8000 € wird gar nicht besteuert. Alles was darüber liegt mit 15% bis 45%.

Die kannst ein zu versteuendes Einkommen errechnen und mal in folgenden Rechner eingeben:

http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechne…

dort kann man rechnen was einen erwartet.

gruß

derschwede77

Leider kann ich hier nicht helfen

Hallo,

ich hoffe, dass ihr meine Frage beantworten könnt.

Nehmen wir mal an jemand hat ein Einkommen aus selbstständiger
Arbeit in Höhe von 2000,- EUR / Monat & Betriebsausgaben
(Telefon, Büromiete, etc.) in Höhe von 250,- EUR.

Wie wird denn in dem Beispiel berechnet, wieviel Steuern
gezahlt werden müssen?!

Bzw. ich habe gelesen, dass man bis zu einem Betrag von
11.000,- EUR / Jahr gar keine Steuern zahlen muss… Stimmt
das?

Liebe Grüße Thomas

Hallo Thomas, ist schon lange her das ich das hatte… ich habe mal rechachier und folgendes efunden: Achtung ohne Gewähr =) Viell hilft es dir trotzdem?! Sorry für die späte Antwort, zur Zeit ist Chaos pur

Grundtabelle / Splittingtabelle
Eckdaten der Einkommensteuer sind der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums, der Einstiegssteuersatz, der Spitzensteuersatz und das Einkommen, bei dem der Spitzensteuersatz erreicht wird.

Der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende Steuersatz hängt weiter vom Familienstand ab. Für Alleinstehende / Alleinveranlagende ist die Grundtabelle (GT), für zusammen veranlagte Ehegatten die Splittingtabelle (ST) maßgeblich. Dieser in der Regel günstigere Tarif gilt für alle verheirateten Personen, die nicht von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben.

Eine Ausnahme gilt für Witwen beziehungsweise Witwer. Waren die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingtarifs im Jahr des Todes erfüllt, ist für den überlebenden Ehegatten auch noch im Folgejahr der Splittingtarif anzuwenden.

Die Grundtabelle und Splittingtabelle helfen bei der schnellen Ermittlung der abzuführenden Einkommen-Steuer.

Jahr Tabellen
http://www.hans.de/kanzlei/fachgebiete/steuerrecht/e…