nehmen wir mal an, dass sich jemand selbstständig machen möchte und keine Ahnung hat, wie die steuerliche Betrachtung aussieht.
Nehmen wir mal ein Beispiel an:
Einkommen aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 2.000,- EUR
Betriebsausgaben in Höhe von 250,- EUR (Büromiete, Telefon, usw.)
Sehe ich es richtig, dass dann hiervon z.B. 15,5 % für die gesetzliche KV, bzw. 2,2 % für die gesetzliche PV abgezogen werden (sofern man in sich nicht privat versichern kann / will)?
Wie wird denn hier die Höhe der Steuern berechnet?
Wäre super, wenn Ihr hier einfach mal erläutern könnt, wie das alles funktioniert.
besser zum Steuerberater!
aber nur ganz pauschal hieße das hier bei dem Beispiel:
1.750 netto, ohne auf Einzelheiten einzugehen;
darauf wird EKST gezahlt
Einkommenssteuertabellen gibt’s im Internet.
Die Höhe der privaten KV orientiert sich nicht am Einkommen.
Falls man in der ges. KV bleibt, hängt es von den Gebührensätzen der Krankenkasse ab, wie hoch die Beiträge bei Selbständigen sind (Wechsel von freiwillige in ges. KV nicht möglich!)
Falls man in der ges. KV bleibt, hängt es von den
Gebührensätzen der Krankenkasse ab, wie hoch die Beiträge bei
Selbständigen sind (Wechsel von freiwillige in ges. KV nicht
möglich!)
die Beitragssätze sind bei allen gesetzliche Krankenkassen seit 01.01.2009 gleich hoch. Für durch die Arbeitsagentur geförderte Existenzgründer gibts Sonderregelungen (1/60), in andere Fällen 1/40 oder auch 1/30 der Bezugsgröße(§ 240 Abs.4 S.2 SGB V).