Hallo,
angenommen in einem Dorf gibt es eine Dorfgemeinschaft als eingetragenen Verein. Die Dorfgemeinschaft bietet ein Programm an und in dessen Rahmen möchte jemand einen Tanzkurs anbieten. Es wird vereinbart, dass der Tanztrainer von jedem Teilnehmer 5 EUR pro Abend bekommen wird, insgesamt soll es 5 Termine geben. Insgesamt kommen ca. 300 EUR für den Tanztrainer zusammen. Der Tanztrainer gibt nur diesen Tanzkurs und ist ansonsten berufstätig. Wie sind die Einnahmen steuerlich zu behandeln, sind diese einkommensteuerpflichtig?
Danke,
Rudolf