Hallo,
von der Rente sind 72% steuerpflichtig (alle zukünftigen Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
Der Ehegatte kann von den Bruttobezügen Werbungskosten (zumindest 1000 Euro Werbungskostenpauschale) abziehen.
Beide Ehegatten können selbst getragene Kranken- ud Pflegeversicherungsbeiträge von den Einkünften abziehen.
Wenn man hier das zu versteuernde Jahreseinkommen einträgt, erhält man einen Anhaltswert, wie hoch die Einkommensteuer fürs Kalenderjahr ist. Wenn man davon noch die über den Arbeitgeber gezahlte Jahres-Lohnsteuer abzieht, hat man einen Richtwert für die evtl. Nachzahlung.
http://www.einkommenssteuertabelle.de/#Einkommensteuer-Splittingtabelle
Gruß
RHW