Versteuerung erwerbsminderungsrente

Hallo,ich bekomme rückwirkend von Januar 2016 eine volle Erwerbsminderungsrente von 650€.Meine Frau verdient Bei
Lohnsteuer klasse 3 ca 1300€.Auf welche Höhe der steuernachzahlung müssen wir uns inetwa einstellen.Das
die Frage kaum einer beantworten kann weiß ich,aber vielleicht hat jemand mit den gleichen Daten schon Erfahrung.
Und kann mir sagen was er bezahlen muss.Danke im voraus für die Antworten.

Mfg leo65

Hallo,

zuerst einmal müßte geklärt werden, ob Du für die Zeit ab Januar 2016 andere Leistungen bezogen hast wie zB Krankengeld oder aber ALG 1 nach § 145 SGB III. Da besteht dann bei rückwirkender Rentengewährung erst mal ein Erstattungsanspruch der anderen Leistungsträger.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,danke für die Antwort.Ich habe seit Januar 2016
Keinerlei Unterstützung bekommen oder andere
Leistungen erhalten.Weiß trotzdem jemand auf was ich
mich einstellen muss?

Hallo,

von der Rente sind 72% steuerpflichtig (alle zukünftigen Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig).

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html

Der Ehegatte kann von den Bruttobezügen Werbungskosten (zumindest 1000 Euro Werbungskostenpauschale) abziehen.

Beide Ehegatten können selbst getragene Kranken- ud Pflegeversicherungsbeiträge von den Einkünften abziehen.

Wenn man hier das zu versteuernde Jahreseinkommen einträgt, erhält man einen Anhaltswert, wie hoch die Einkommensteuer fürs Kalenderjahr ist. Wenn man davon noch die über den Arbeitgeber gezahlte Jahres-Lohnsteuer abzieht, hat man einen Richtwert für die evtl. Nachzahlung.

http://www.einkommenssteuertabelle.de/#Einkommensteuer-Splittingtabelle

Gruß
RHW

Danke für die „Krone“!