Versteuerung Firmenwagen

Hallo,

angenommen es besteht die Möglichkeit, als Arbneitnehmer einen Firmenwagen zu bekommen. Dessen Ausstattung ist aber recht spärlich und nur durch eine Zuzahlung kann man eine bessere Ausstattung bekommen.

Was muß man dann versteuern? Basieren die 1% des Bruttolistenpreises und Versteuerung der km zur Arbeit dann auf dem realen Wert des Wagens oder nur dem Betrag, den die Firma dem Arbeitnehmer wirklich zahlt?

Ein Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Wagen im Wert von € 30.000. Bestellt wird aber ein Wagen für € 40.000 Listpreis. Da das ganze über Leasing abgewickelt wird zahlt der Arbeitnehmer z.B. € 5.000 privat dazu (über die gesamte Leasingdauer des Wagens).

Was muß jetzt versteuert werden? (40.000, 30.000, 35.000,…?)

Vielen Dank für die Info!

Hallo,

Was muß man dann versteuern? Basieren die 1% des
Bruttolistenpreises und Versteuerung der km zur Arbeit dann
auf dem realen Wert des Wagens oder nur dem Betrag, den die
Firma dem Arbeitnehmer wirklich zahlt?

Die Firma zahlt ja dem AN nichts, sondern least für ihn ein Kfz im Wert X.

Ein Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Wagen im Wert von €
30.000. Bestellt wird aber ein Wagen für € 40.000 Listpreis.
Da das ganze über Leasing abgewickelt wird zahlt der
Arbeitnehmer z.B. € 5.000 privat dazu (über die gesamte
Leasingdauer des Wagens).

Was muß jetzt versteuert werden? (40.000, 30.000, 35.000,…?)

LStR 8.1 Abs. 9 Nr. 4
„Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung des Kraftfahrzeugs ein Entgelt, mindert dies den Nutzungswert.Dabei ist es gleichgültig, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs bemessen wird.“

Danach ist m. E. im vorliegenden Fall der Versteuerung ein monatlicher Betrag von 400 EUR abzüglich der Zuzahlung des AN (5.000 EUR, verteilt auf Anzahl Leasingsmonate) zu unterwerfen. Der Nutzungswert für Fahrten Whg. - Arbeitstätte (0,03% vom Listenspreis x Entfernungs-Kilometer)kommt ggf. hinzu.

Gruß
Zemionow