Versteuerung Firmenwagen, mehrere Arbeitsstätten

Hallo,

ich habe einen Firmenwagen, für den der geldwerte Vorteil nach der 0,03%-Regel mit der einfachen Entfernung zur Arbeitsstätte berechnet wird. Ich habe zwei regelmäßige Arbeitsstätten und die Frage ist jetzt, für welche ich die Entfernungskilometer angeben muss. Arbeitsstätte A ist 5 Kilometer entfernt, ich bin ihr zugeordnet (steht im Arbeitsvertrag) aber ich arbeite dort nur einen Tag in der Woche. Den größeren Teil meiner Arbeit verrichte ich an Arbeitsstätte B, die 27 Kilometer entfernt ist.

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo aastearinia,

in diesem Breich kenn eich mich leider nicht so gut aus und kann daher zu diesen Detailfragen keine Antwort geben.

Empfehlung:

Gehe zum FA und laß Dich beraten; das FA muß Auskünfte geben und dies kostenfrei.

MfG

Stefan Seidel

Hallo aasterinian,

im Jahr 2011 wurde entschieden, dass es nur eine regelmäßige Arbeitsstätte geben kann. Siehe Urteil vom 9.6.2011, VI R 55/10. Die Regelmäßige Arbeitstätte ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bzw.der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat.

Hat man mehrere Arbeitsstätten, so hat das Bundesfinanzministerium folgende Kriterien für die regelmäßige Arbeitsstätte festgelegt:

„ In der Regel ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen:

1)einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder

2)in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

2.1)arbeitstäglich,

2.2)je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder

2.3)mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll (Prognoseentscheidung.

Wird im Einzelfall hiervon abweichend geltend gemacht, dass entsprechend den Grundsätzen der oben genannten Entscheidungen des BFH eine andere betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte ist oder keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, ist dies anhand des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

Sollte für Ihren Fall diese Regelung nicht zutreffen, so ist ggf. eine Lohnsteueranrufungsauskunft empfehlenswert.

Es kommt auf vertraglich festgelegten Feststellungen an, bei einer regelmäßigen Arbeitstätte reicht es auch aus, wenn man nur ein Tag die Woche diese aufsucht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit helfen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr steuerinfoblog

Hallo,

derzeit sind zu dieser Frage mehrere Urteile ergangen. Die besagen, dass Sie nur eine Arbeitsstätte haben können. Konsequenz: Arbeitsstätte A sind Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Fahrten zu B sind sog. Dienstreisen (tatsächliche gefahrene Km x 0,30 € / Km). Ob diese Regelung durch die Finanzverwaltung anerkannt wird bleit offen.

Ich raten Ihnen mal dies so zu beantragen und ggfs. Einspruch einzulegen.

http://www.spesen-ratgeber.de/regelmaessige-arbeitss…

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für die hilfreichen Antworten. Die Rechtsprechung, dass es nur eine regelmäßige Arbeitsstätte geben kann, scheint wohl akzeptiert worden zu sein, zumindest gibt es dazu ein entsprechendes BMF-Schreiben.

Für mich ist daher wohl die Frage, was schwerer wiegt: Die Tatsache, dass ich bei B den größeren Teil meiner Arbeit verrichte, oder dass ich vom Arbeitgeber A zugeordnet bin. Denn beide Stätten entsprechen ja den im Urteil genannten Kriterien. Aber wenn es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt, werde ich wohl mal versuchen, mich beim FA zu erkundigen.

Vielen Dank und viele Grüße,
Aasterinian

Tut mir Leid, da muss ich leider passen!

Nach neuer Rechtsprechung kann man nur 1 Arbeitsstätte haben. Aus meiner Sicht spricht viel dafür, daß es die zweite ist, weil Sie dort überwiegend tätig sind. Dann wäre auch die zu versteuern.
Ich empfehle aber, dazu einen Steuerberater zu befragen.

Hallo, dieser Link müsste dir weiter helfen. Unter Punkt 3.3.5 findest du sogar noch ein Diagramm: http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/F/Firmenwag…

Ich hoffe ich konnte helfen, AoG, Grüße - Björn

Stimmt nicht.