Versteuerung Firmenwagen Zweitjob

Hallo alle zusammen,

ich hätte eine Frage:

Momentan ist Mr. X Angestellter in einer Firma a in der er auch Gesellschafter ist (20%). Er bezieht ein Gehalt und dazu einen Firmenwagen, der ihm monatlich per 1%-Regel versteuert wird.

Nun scheidet er zum 1. November dort aus, bleibt jedoch Gesellschafter, fängt aber einen neuen Job an. Gelegentlich (sein neuer AG erlaubt ihm dieses) wird er trotzdem noch Aufgaben in seinem jetzigen Unternehmen wahrnehmen, wofür er entlohnt werde.

Ein Großteil dieses Lohns soll der Firmenwagen sein.

Nun meine Frage: Wie versteuert er das? Nehmen wir an, seine Arbeitsleistung beträgt 500 €, das Auto kostet monatlich 450 € Leasingrate. Da schuldet er dem FA doch etwas, oder? Wie rechnet er das richtig? Lohnsteuerkarte Stufe 6?

Danke schonmal für die Hilfe!

Hallo,

ich hätte eine Frage:

Momentan ist Mr. X Angestellter in einer Firma a in der er auch Gesellschafter ist (20%). Er bezieht ein Gehalt und dazu einen Firmenwagen, der ihm monatlich per 1%-Regel versteuert wird.

Nun scheidet er zum 1. November dort aus, bleibt jedoch Gesellschafter, fängt aber einen neuen Job an. Gelegentlich (sein neuer AG erlaubt ihm dieses) wird er trotzdem noch Aufgaben in seinem jetzigen Unternehmen wahrnehmen, wofür er entlohnt werde.

Ein Großteil dieses Lohns soll der Firmenwagen sein.

Nun meine Frage: Wie versteuert er das? Nehmen wir an, seine
Arbeitsleistung beträgt 500 €, das Auto kostet monatlich 450 €
Leasingrate. Da schuldet er dem FA doch etwas, oder? Wie
rechnet er das richtig? Lohnsteuerkarte Stufe 6?

Die Höhe der Leasingrate ist eigentlich vollkommen uninteressant, da bei der 1%-Methode eben das eine Prozent vom Listenpreis relevant ist. Wenn er beim neuen AG die Lohnsteuerkarte 1 abgibt und er bei A quasi einen Zweijob hat, dann muss dies unter Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Spannend wäre grundsätzlich noch die Frage, welche Rechtsform die Gesellschaft hat. Unter nderem davon hängt ab, ob er überhaupt Angestellter oder nicht Mitunternehmer ist.

Grüße

Hallo,

also die Gesellschaft ist eine GmbH.

Wie würde das denn versteuert, wenn Mr. X den Wagen bekäme und kein Gehalt? Müsste dieser dann monatlich das Geld ans FA überweisen?

Danke schonmal!

Hallo,

also die Gesellschaft ist eine GmbH.

Wie würde das denn versteuert, wenn Mr. X den Wagen bekäme und kein Gehalt? Müsste dieser dann monatlich das Geld ans FA überweisen?

Der geldwerte Vorteil ist dann als Arbeitslohn zu bewerten und entsprechend zu versteuern. Sozialabgaben fallen natürlich auch noch drauf an. Da braucht man sich aber keine Waffel machen. Für das korrekte Abführen ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Das sollte naturgemäß nicht davon abhalten über günstigere Gestaltungen hinsichtlich der Gesamtabgabenbelastung nachzudenken.

Grüße