Versteuerung geringfügiger Lehrertätigkeit?

Hallo liebe Experten,

ich bin im Moment Hausfrau und Mutter und habe Interesse als Englischlehrerin nebenbei zu jobben.

Meine Frage: Müsste ich dies beim Finanzamt melden (d.h. muss ich mich gleich als Freiberufler selbständig machen), oder erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe? Oder können wir dieses Familienzusatzeinkommen auch einfach bei meinem Mann auf der Steuererklärung angeben, sofern es unter einem bestimmtem Betrag liegt? Ich habe vor, unter 400 Euro/Monat zu bleiben.
Ich denke einerseits an Privatstunden, andererseits an Unterricht bei der VHS (das wäre dann ein Honorarvertrag).

Falls es möglich ist, das Zusatzeinkommen einfach bei meinem Mann in der Steuererklärung anzugeben, können wir dann trotzdem Anschaffungen (z.B. Kopierer, Bürobedarf, Fachbücher etc.) absetzen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Gruss, Susanne

Hallo,
Wenn man Nebeneinkünfte hat, sind diese bis 410€ im JAHR steuerfrei.

Außerdem gibt es den Paragraphen 3 Abs.1 Nr. 26 in Bezug auf die Nebentätigkeit bei der VHS:
Steuerfrei sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, (…) im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag, dürfen die Ausgaben nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.
Auf deutsche heißt dass, dass du keine Verluste durch die Nebentätigkeit erzielen darfst.

Kurz und bündig: Auch wenn du unter 400 Euro/Monat bleibst, aufs Jahr hin gesehen überschreitest du wohl die Einkommensgrenzen und musst die Tätigkeit beim Finanzamt angeben.

Grüße, jse

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Danke für die ausführliche Antwort, hast mir sehr geholfen!
Grüsse, Susanne

Hallo,
du hast die Möglichkeit, wenn du nicht als Arbeitnehmerin angestellt werden möchtest, dass du alle Einkünfte/Honorare in der Steuererklärung deines Mannes angibst (Anlage S). Du hast einen Freibetrag von 2100€. Alles, was unter diesem Freibetrag ist, ist steuerfrei. Du mußt es zwar trotzdem in der Steuererklärung angeben, es hat aber keine Auswirkung. Solltest du mehr Aufwendungen haben mit Fahrtkosten (0,30€ je Entfernungs-km) Fachbüchern etc, kannst du natürlich auch statt dem Freibetrag den tatsächlichen Wert der Kosten ansetzen.
Alle Einnahmen über 2100€ wirken sich aus und führen evtl zu einer kleinen Nachzahlung von Einkommensteuer.

Je nach Beruf deines Mannes kann z.B. Bürobedarf aber auch in seinen normalen Werbungskosten angesetzt werden, er benutzt die Sachen ja je nach Beruf dann auch. (Lohnt sich nur, wenn er mehr als 920€ Aufwand hat, da dieser Betrag eh pauschal vom Finanzamt als Werbungskosten angesetzt wird.

lg