Hallo,
nehmen wir mal an jemand arbeitet bei einem eher unseriösen Geschäftsmann/Arbeitgeber. Der kann oder will irgentwann kein Gehalt bezahlen, Sozialversicherungsbeiträge werden auch nicht abgeführt, e.t.c.
Am Ende fehlen ca. 10 Monatsgehälter, es erfolgt 2003 die betriebsbedingte Kündigung und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet.
Der Arbeitgeber taucht erstmal wegen Betrugsverdachtes (Staatsanwaltschaft ermittelt) unter wodurch sich das Insovenzverfahren ewig hinzieht.
Da auch das Arbeitsamt nicht für Schnelligkeit berühmt ist wird das Insovenzgeld (für drei Monate 2003 ca. 3.000 EURO) erst Mitte 2005 ausgezahlt.
Die restlichen Gehaltsforderungen (7.000 EURO) sind wohl nicht mehr beizutreiben.
Glücklicherweise findet der Betroffene im Laufe des Jahres 2004 wieder unbefristet Arbeit.
Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt und berechnet aufgrund des 2005 für 2003 gezahlten Insolvenzgeldes die Einkommenssteuer für 2005unter dem Schlagwort Zuflussprinzip neu, was zu einer Steuernachzahlung von ca. 400 EURO führt.
Das aufgrund der Steuerprogression das Insolvenzgeld „besteuert“ wird ist nachvollziehbar und fair.
Allerdings wäre aufgrund der geschilderten Situation bei einer Besteuerung in 2003 (so gut wie kein Einkommen erhalten) oder auch 2004 (relativ niedriges Einkommen)das Insolvenzgeld steuerfrei bzw. niedriger besteuert gewesen.
Muss der Steuerzahler wirklich den finanziellen Nachteil hinnehmen, der durch die Verschleppung des Insolvenzverfahrens und die verspätete Zahlung des Insolvenzgeldes entstanden ist, immerhin ist die nicht mehr beitreibare Gehaltsforderung von 7.000 EURO schon mehr als schwer zu verkraften gewesen.
Wer weiss eine Lösung und heisst es Pech gehabt.
Gruß
Marko