Versteuerung Kapitaleinkünfte 2009

Zu Kapitaleinkünften 2009/Basis Zusammenveranlagung folgende Situation:
Jeder Ehepartner hat seine eigenen Einkünfte angegeben, auch nach § 32d EStG.
Nun möchte EIN Ehepartner seine angegebenen Kapitaleinkünfte nachträglich aus der
Veranlagung herausnehmen und nur mit der pauschalen Abgeltungssteuer versteuern,
weil sich dadurch die Gesamtsteuerbelastung für die Eheleute deutlich ermäßigt.
Konkret: Kapitaleinkünfte Ehepartner ./. 801 anteil. Freibetrag, davon Abgeltungssteuer + Soli
(KiSt entfällt). Die Bank hatte bereits Steuerabzüge vorgenommen, es wäre nur
noch eine geringe Steuerdifferenz zum gesetzl. Abgeltungsbetrag nachzuzahlen.

FRAGE: Geht das? Was wäre gegenüber dem Finanzamt zu erklären?

Hallo,

das ginge m. E. nur über eine getrennte Veranlagung.
Wäre aber auch ein schöner weiterer Musterprozess gegen diese „Steuervereinfachung“.

Gruß,
Markus

Die Antwort hat er schon in einem anderen Forum erhalten.

§ 32d letzter Satz