Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitnehmer netterweise von der Firma ein Fahrzeug zur
Nutzung bekommt, wird derzeit pauschal 1% des Bruttopreises sowie
0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte als Einkommen versteuert.
Wird für den zu Grunde gelegten Preis nun der Phantasiewert des
Herstellers oder der tatsächlich vom Arbeitgeber bezahlte Preis
herangezogen?
Danke für Auskunft!
Fritze