Versteuerung mehrwertsteuerfreier Ware?

Beispiel:
ich kaufe Ware im EU Ausland mehrwertsteuerfrei ein(UStIdNr) und verkaufe diese Ware mit Mehrwertsteuer nun hier weiter.
Von wo ab müßte ich Steuern bezahlen?
Ab der Summe die ich eingekauft habe oder den kompletten Preis?
Das Finanzamt dürfte die Ware ansich ja nicht das 2te mal versteuern oder versteh ich da etwas falsch?
Gruß Theo55

Durch den Einkauf im EU-Ausland, fällt dann eigenltich bei der einfuhr eine Eu

Einfuhrsteuer an, die ebenso 19% beträgt. Diese läuft dann, buchhalterisch als
Durchlaufender Posten ab. Beim Verkauf der Ware, fällt dann die Mwst an, die
dann irgendwann an das Fa zu entrichten ist.
Ist beim der Einfuhr keine"Steuer" erhoben worden, so bleibt diese so oder so
neutral. Also erst beim Verkauf ist die Mwst zu erheben und abzuführen.

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Kann ich gar nicht sagen. Nicht mein Beritt. Sorry

Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche.
Gruß, m.

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Hallo

ich kann Dir nur empfehlen, mit Deinem Finanzamt direkt daüber zu sprechen. Die Antwort ist, wenn Du sie dokumentierst - die Beste die Du bekommen kannst, und kostet keinen Cent.
Nur soviel aus meinem Wissen: Umsatzsteuerplatz ist der Handelsplatz am dem der Mehrwert durch Handel entsteht. Darüber hinaus ist nicht unbedingt der EK-Preis Steuerpflichtig sondern der übliche Handelspreis im Handelsland - hier also Deutschland. Beispiel aus dem Tagesgeschäft von Autohändlern: BMW für 15 T€ gekauf in N.N. (Schnäppchen gemacht vielleicht) Finanzamt legt aber den Handelpreis von 55 T€ zugrunde.
Aber wie erwähnt, sprich am besten mit dem Finanzamt.
Ich hoffe hiermit ein wenig gedient zu haben.
Gruß

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Leider keine Ahnung - bitte - steuerberater fragen !

Hallo Theo55,
Hier erstmal ein Hinweis:
Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu
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immer kostenpflichtig.
Deine Frage ist bei Deinem Steuerberater besser
aufgehoben.
Gruß spacebob

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage, allerdings verstehe ich die Aussage mit dem zweiten Mal versteuern nicht so recht.

Wenn die Ware hier in Deutschland Mehrwertsteuerpflichtig ist, dann wird die Mehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis aufgeschlagen, so dass ein Bruttoverkaufspreis entsteht und die Mehrwertsteuer müssen Sie dann je nach Vereinbarung fristgerecht an das Finanzamt abführen!

Da es aber anscheinend Differenzen zwischen Ihnen und dem Finanzamt gibt, ist hier ein Steuerberater, der sich in Ihrem speziellen Segment auskennt empfehlenswert!

Ihnen ein schönes Wochenende!

MfG

Ralf Wacker

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Hole Dir von Deinem Finanzamt einen verbindlichen Bescheid.
Gruß Hans-Otto Jochem