Versteuerung Mieteinnahmen

Hallo
vor kurzem haben wir folgenden Fall diskutiert
ein Freund hat sich vor ca 5 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft und ist dies noch heftig am abbezahlen. Nun hat er vor im Keller ne Einliegerwohnung auszubauen und überlegt ob sich das rentiert. EFH hat ca 100qm und die ELW soll so ca 40qm bekommen. Wenn er jetzt die Mieteinnahmen noch versteuern muß ist das ganze halt uninteressant oder können die Zinsen da gegengerechnet werden? Muß dann ggf auch das EFH umgeschrieben werden auf ein Zweifamielienhaus?
Wie gesagt wir haben heftig hin und her diskutiert.
Bin mal gespannt was Ihr dazu sagt.
Danke vorab
capricorn21

Wenn er jetzt die Mieteinnahmen noch versteuern muß
ist das ganze halt uninteressant

das denk ich auch immer, wenn ich meine lohnabrechnung sehe…

oder können die Zinsen da
gegengerechnet werden?

kloar, anteilig nach fläche

Muß dann ggf auch das EFH umgeschrieben
werden auf ein Zweifamielienhaus?

das ist dem finanzamt piepegal…

gruß inder

Hallo,

Muß dann ggf auch das EFH umgeschrieben
werden auf ein Zweifamielienhaus?

das ist dem finanzamt piepegal…

Nicht ganz, auch die Bewertungsstelle gehört zum Finanzamt. Vermutlich wird hier eine Artfortschreibung veranlaßt sein, evtl. auch eine Wertfortschreibung. Die Grundsteuer kann sich also schon ändern (vermutlich erhöhen).
Allerdings muss der Hausbesitzer hierzu nichts von sich aus machen, und für die ESt ist es wirklich wurscht.

Gruß
Markus

Hallo,

Wenn er jetzt die Mieteinnahmen noch versteuern muß
ist das ganze halt uninteressant oder können die Zinsen da
gegengerechnet werden?

Wer vermietet und dabei steuerlich einen Gewinn macht, macht etwas falsch :wink:

Durch die Vermietung entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die natürlich zu versteuern sind, allerdings sind hierbei von den Einnahmen die Ausgaben abzuziehen, die zur Erzielung der Einnahmen nötig sind. Dies sind z.B. (jeweils anteilig im Verhältnis der Fläche der vermieteten Wohnung zur Fläche des ganzen Hauses):

  • Darlehenszinsen,
  • Afa (i. d. R. 2% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten),
  • Grundsteuer,
  • Kaminkehrer,
  • usw.

Dadurch wird höchstwahrscheinlich bei den Einkünften ein negativer Wert (=Verlust) herauskommen, womit dann sogar weniger Einkommensteuer gezahlt werden muß.

Gruß,
Markus

Wer vermietet und dabei steuerlich einen Gewinn macht, macht
etwas falsch :wink:

Schon mal was von „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Totalgewinnprognose“ gehört? Nein? Dann sollte man solche Antworten unterlassen…

Hallo,

Wer vermietet und dabei steuerlich einen Gewinn macht, macht
etwas falsch :wink:

Schon mal was von „Gewinnerzielungsabsicht“ und
„Totalgewinnprognose“ gehört? Nein? Dann sollte man solche
Antworten unterlassen…

Dann ist ja gut: Die Begriffe sind mir geläufig, also durfte ich ja so antworten, oder?

Im Übrigen sehe ich hier kein Problem: Selbst wenn dauerhaft ein steuerlicher Verlust entsteht und dieser auf Grund der von dir angeführten Aspekte nicht anerkannt wird, so wird daraus noch lange kein Gewinn.

Gruß,
Markus

Im Übrigen sehe ich hier kein Problem: Selbst wenn dauerhaft
ein steuerlicher Verlust entsteht und dieser auf Grund der von
dir angeführten Aspekte nicht anerkannt wird, so wird daraus
noch lange kein Gewinn.

Ja, aber wo bleibt dann-ich zitiere:

Dadurch wird höchstwahrscheinlich bei den Einkünften ein negativer
Wert (=Verlust) herauskommen, womit dann sogar weniger
Einkommensteuer gezahlt werden muß

Hallo Clematis,

wenn du gleich den Textteil zitieren würdest, den du meinst, tät ich auch gleich wissen, was du meinst :wink:

Bei der in der Urprungsfrage beschriebenen Konstellation stehen die Chancen gut, dass auch mit einem Verlust mindestens ein paar Jahre ohne Vorläufigkeit durchgehen, bis jemand auf die Idee kommt, sich das näher anzuschauen.
Je nach Höhe des Verlustes und natürlich abhängig vom Bearbeiter bzw. Risikofilter kann das auch länger so gehen, schließlich spielen außer den beiden von dir genannten, durchaus nicht unpassenden, Begriffen auch noch andere Faktoren eine Rolle.

Gruß,
Markus

Das gilt nur bei einer Unternehmertätigkeit!!! Verluste aus Vermietung können dauerhaft anerkannt werden, wenn die Kaltmiete nicht zu günstig ist und wenn man bei Leerstand Bemühungen zur Vermietung nachweist (z.B. Zeitungsanzeigen).

Das gilt nur bei einer Unternehmertätigkeit!!!

wat ? wer bist du denn ?

das gilt gerade auch bei V+V

gruß inder