Was heisst das Konkret: Fred und Peppels setzen direkt nach
Wilmas Tod ein Schriftstück auf (brauchen dazu den Notar
„Barny“ nicht) wo genau drinsteht, daß Fred die Einnahmen
allein zufließen …
Wo hast du denn DAS her?
Es geht nicht um den Zufluss, sondern um die Zurechnung der Einkünfte. Was meinst du wohl, wem die Einkünfte zugerechnet werden, wenn in dem Vertrag steht, dass die Einnahmen mir zufließen?
Richtig, dem Vermieter. Und Vermieter ist nun mal Vater und Tochter in GbR. Ob sie das Geld anschließend oder auf dem verkürzten Zahlungsweg an mich weiterschenken, spielt doch für die Einkünftezurechnung keine Rolle.
Wenn das ginge, würde ich sofort Verträge mit meinen KIndern machen und erläutern, dass jeweils Honorare meiner Arbeit in Höhe des Grundfreibetrages ihnen zuzurechnen ist.
Aprilfisch hat mit seiner Analyse völlig recht.
Den Mietvertrag haben vorher Wilma+Fred unterschieben. Wird
Peppels durch Wilmas Tod automatisch Vertragspartner?
Vater und Tochter werden Rechtsnachfolger der verstorbenen Mutter und erben also deren Verträge mit. Hatte vorher der Vater und die Mutter eine 50:50-GbR, so haben jetzt Vater und Tochter eine 75:25 GbR.
Wie man da rauskommt, habe ich erläutert. Welcher Weg der Richtige ist, muss man anhand der konkreten Sachlage beurteilen.
Muß der
Vertrag neu abgeschlossen werden oder reicht auch hier die
Abgabe der Erklärung, daß Peppels „nichts mit dem
Mietverhältnis zu tun haben möchte“
Die Tochter kann nicht nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, da sie ihr Eigentum gegen Entgelt anderen zur Nutzung überlässt.
Eine Krücke wäre eine Gestaltung, nach der Vater für seine Verwaltertätigkeit einen Vorab-Gewinn zugewiesen bekommt. Wobei man hier aufpassen muss, da die Vermietung nicht gewerblich ist. Ein „Gewinn“ gibt es also nicht.
Eine abweichende Einkünfteverteilung (100:0) wäre denkbar, das hilft aber dem grundsätzlichen Problem der Vermieterstellung nicht vom Eis.