Versteuerung nach Übertrag

Hallo Zusammen,
Angenommen eine Immobilie wird von einer Einzelperson auf mehrere weitere Personen „übertragen“. Diese haben unterschiedliche Anteile an dem Objekt.
Wie erfolgt danach die Versteuerung bzw. Die Steuererklärung?
A) Gründet man quasi eine „Gesellschaft“ für die „Verwaltung“ des Objektes? Diese macht dann eine Abrechnung und Versteuerung und verteilt das dann auf die Anteilseigner…“Gesellschaft“ ist natürlich ein hohes Wort…Eigentümergemeinschaft ?!?

B) jeder versteuert seine Anteile etc. Eigenständig in seiner Steuererklärung mit seinem jeweiligen Anteil…bedeutet natürlich Klarheit über alle Aufwendungen, Kosten, Erträge und Einkünfte…

Danke Euch,
Horde

Hallo,

ganz grob und etwas vereinfacht, weil nur wenige Details vorliegen:

Die Einkünfte werden „gesondert und einheitlich“ in einer eigenen Erklärung für die Gesellschaft oder Gemeinschaft angegeben, die Ergebnisse gehen dann in die Steuerbescheide der einzelnen Beteiligten ein und werden jeweils einzeln bei diesen nach deren individuellen steuerlichen Verhältnissen besteuert.

Gruß, Bernd

Danke Dir. Was für Angaben fehlen noch?
Heißt das, in solch einem Fall würde eine eigene Steuererklärung der neuen Eigentümer stattfinden und wenn diese durch das FA beschieden wäre könnten die einzelnen Eigentümer dann ihre jeweilige private Erklärung abgeben?

Servus,

nein, auch schon vorher. Ein Hinweis auf die Grundstücksgemeinschaft mit dem Betrag 1 € als Platzhalter in der Anlage V genügt, die Einkünfte lt. Feststellungsbescheid werden dann von Amts wegen eingesetzt, wenn sie vorliegen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts = Eigentümergemeinschaft besteht bereits in dem Moment, wo die Beteiligten sich einig sind, das Ganze so zu machen, wie sie es gemacht haben.

Schöne Grüße

MM

Danke Euch!!!