Dieter Dösel arbeitet freiberuflich und nutzt seinen privat-PKW nun vorwiegend dienstlich. Kundenbesuche, kein regelmäßiger Weg zum „Büro“.
Muss er den PKW in sein Betriebsvermögen aufnehmen, da er ihn überwiegend dienstlich nutzt?
Die 1%Regel besagt, dass er 1% des Bruttolistenpreises des Autos als Einnahme versteuern muss. Dieter fragt sich: Wieso als Einnahme?
Er hat das Auto doch bezahlt und möchte es als Ausgabe abschreiben?
Dieter erstellt eine Einnahmen - Überschuss - Rechnung - bei Einnahmen müsste also monatlich 1% des Listenpreises rein, richtig?
Das Auto, Kleinwagen, ist schon 8 Jahre alt. Kann Dieter da noch was abschreiben?
Alle Ausgaben für das Auto verbucht er unter Ausgaben, richtig?
Muss er Benzinkosten in Euro (Tankquittung) aufschreiben, oder rechnet man 30 Cent pro Kilometer?
Bei 1% Regelung muss Dieter kein Fahrtenbuch führen - muss er dennoch irgendwie nachweisen, wieviele KM er dienstlich fährt und wie viele privat? Wenn ja, wie?
Dieter dankt.
Bixie