Versteuerung thesaurierter Erträge ausländ. Investmentfonds

Über die allgemeinen Grundsätze bei der Versteuerung thesaurierter Erträge bei ausländischen Investmentfonds in einem inländischen Depot weiss ich Bescheid.

Mein Fall: Meine Bank informierte mich im September 09 über thesaurierte Erträge des Indexfonds zum EuroStoxx50 (nach luxemburger Recht) WKN: A0LF0C in Höhe von 0,9€ pro Anteil. So steht es auch in der Steuererklärung der Bank für das Jahr 2009. Bezogen auf den Kurswert von 6,06€ am Ex-Tag 30.04.09 sind das 13,65%!
Diese Erträge können nicht im Geschäftsjahr angefallen sein, da andere Indexfonds zum EuroStoxx50 in diesem Geschäftsjahr nur 2% thesauriert oder ausgeschüttet haben. Weiterhin ist der Kursverlauf meines Indexfonds im Geschäftsjahr um ca. 1% negativer als der Index selbst.
Mein Anlageberater vermutet, dass alle Erträge, die seit Auflegung des Fonds Ende 2006 dem Fonds zugeführt wurden, zum 30.04.09 verbucht wurden, da in den vorherigen Geschäftsberichten keine Thesaurierungen aufgeführt sind. Die Fondgesellschaft Fidelity verweigert mir dazu Aukünfte und verweist mich auf die Jahresberichte. Im Übrigen seien das Steuerfragen, zu denen sie grundsätzlich nichts sagen könnten. Ein telefonischer Kontakt zum Fondsmanagement wird ebenfalls abgelehnt.

Das Finanzamt hält sich an die Steuererklärung der depotführenden Bank. Ich möge dort eine Änderung erwirken. Natürlich ist das illusorisch, da die Bank die Daten weitergeben muss, die ihr von der Emittentin mitgeteilt wurden.

Wie kann ich das Finanzamt überzeugen, dass die Erträge wohl in einem nicht genau definierten Zeitraum dem Fondvermögen zugeflossen sind, mir persönlich aber nur zu einem geringen Teil zugeordnet weden können, da ich ie Fondsanteile erst im Oktober 2008 erstanden habe.

Eine wahrhaft harte Nuss? Kann sie einer knacken?

Hallo,

ich denke da habe Sie kaum Chancen. Da das Fondsmanagment sich nicht äußert und Sie, so wie es den anschein macht, von dort keine geänderte Steuerbescheinigung erhalten werden. Das einzige was vielleicht helfen könnte wenn Sie aus dem Internet endsprechende Kurse für den Eurostoxx50 raus suchen und dem Finanzamt vorlegen.

Versuch macht klug.

rt sind. Die
Fondgesellschaft Fidelity verweigert mir dazu Aukünfte und
verweist mich auf die Jahresberichte. Im Übrigen seien das
Steuerfragen, zu denen sie grundsätzlich nichts sagen könnten.
Ein telefonischer Kontakt zum Fondsmanagement wird ebenfalls
abgelehnt.

Hallo,
das ist leider zu schwierig für mich, tut mir leid.

maria

Das Finanzamt hält sich an die Steuererklärung der
depotführenden Bank. Ich möge dort eine Änderung erwirken.
Natürlich ist das illusorisch, da die Bank die Daten
weitergeben muss, die ihr von der Emittentin mitgeteilt
wurden.

Wie kann ich das Finanzamt überzeugen, dass die Erträge wohl
in einem nicht genau definierten Zeitraum dem Fondvermögen
zugeflossen sind, mir persönlich aber nur zu einem geringen
Teil zugeordnet weden können, da ich ie Fondsanteile erst im
Oktober 2008 erstanden habe.

Eine wahrhaft harte Nuss? Kann sie einer knacken?

Leider kann ich dir in diesem Falle nicht weiterhelfen, sorry.

Hallo der Satz „Mein Anlageberater vermutet“ bringt mich schon auf die Palme. Beim Verkauf war er der Schlaueste. Wenn Ihr „Anlagebrater“ bei der Bank vermute ich nicht weiter weis gehen Sie doch einmal zum Direktor und lassen den Fall klären. Von hier aus muss ich sagen kann man nur die Daten der Bescheingiung übernehmen in die Steuererklärung.
Auch die Presse nimmmt solche Fälle z. Zt. gerne auf.
Leider habe ich ohne den ganzen Vorgang zu haben keine Lösung für Sie
Gruß M.B.

Das einzige was vielleicht helfen könnte wenn Sie aus dem Internet
endsprechende Kurse für den Eurostoxx50 raus suchen und dem
Finanzamt vorlegen.

Vielen Dank für den Hinweis. Genau das habe ich schon vorbereitet. Ich wollte hier schon mal erfahren, ob jemand Erfahrung hat, dass das Finanzamt sich logischen Darlegungen öffnet, oder ob man erwarten kann, dass die stur der Steuerbescheinigung der Bank folgen.

Hallo der Satz „Mein Anlageberater vermutet“ bringt mich schon
auf die Palme.

Muss er nicht. Der Anlageberater hat mir den Kauf seinerzeit nicht empfohlen und er hat sich die Mühe gemacht, alle Geschäftsberichte zu prüfen.

gehen Sie doch einmal zum Direktor und lassen den Fall klären.

Das ist sicher ein gutes Rezept für die Bank an der Ecke. Bei grossen Gesellschaften klappt das nicht.
Die Depotbank ist Cortal Consors und die trifft an der Stelle auch keine Schuld.
Das Problem der Auskunftverweigerung tritt bei der Fondsgesellschaft „Fidelity“ auf. Die antworten mir nicht und reden sich telefonisch raus mit dem Vorwand, das seien letzlich Steuerfragen.
Dennoch vielen Dank.

Auch die Presse nimmmt solche Fälle z. Zt. gerne auf.

Ich denke, ich werde eher den Rechtsweg einschlagen, wenn das Finanzamt sich meinen mit Chartvergleichen belegten belegten Argumenten verschliesst und den Einspruch abweist.

Ja immer das selbe verkaufen können alle und beraten keiner. Wenn man sein Produkt selber nicht versteht sollte man es nicht vertreiben.
Mein Vorschlag
1.)Einspruch beim Finanzamt
2.)Verbraucherzentrale
Viel Glück
M.B

Hallo,

Kann es sein, dass Du den Fonds von einem anderen Depot übertragen hast und Deine aktuelle Bank den Kaufpreis und -zeitpunkt nicht kennt?

Gruß Info-Kai

Lieber Polykrates,

vorweg: Ich kann die Nuss nicht knacken.
Das Finanzamt ist an die Steuerbescheinigung der Fondsgesellschaft bzw. der depotführenden Bank gebunden. An dieser Stelle können Sie also nicht ansetzen.
Die Bank wiederrum muss sich auf die Zahlen der Investmentgesellschaft verlassen. Dass es hier durchaus zu Fehlern kommt ist unbestritten. Das Problem ist das schwierige und sich ständig ändernde Steuerrecht. Das kann man also nicht unbedingt den Gesellschaften anlasten. Sie sind leider (verständlicherweise) überfordert. Selbst, wenn Sie ihr einen Fehler nachweisen könnten, wird man ihn nicht zugeben, geschweige denn korrigieren. Das ist wie beim Arzt: Selbst wenn Sie ihm einen Behandlungsfehler nachweisen, darf er ihn nicht zugeben, da er sonst seinen Versicherungsschutz verliert. Wenn die Fondsgesellschaft einem Anleger gegenüber zugäbe, einen Fehler in der Steuerbescheinigung gemacht zu haben, könnten andere Anleger auf die Idee kommen, die Gesellschaft auf Schadenersatz zu verklagen. Das muss natürlich mit allen Mitteln verhindert werden. Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Gesellschaft nicht mit Ihnen kommunizieren möchte.

Ich behaupte mal, selbst wenn Sie sich einen fähigen Steuerberater und Anwalt nehmen, wird es a) schwierig, den Fehler nachzuweisen und b) eine Änderung der Steuerbescheinigung durchzusetzen. Der Aufwand, den Sie dafür beitreiben müssten, steht in vermutlich in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Ertrag.

Beträgt allerdings die Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Steuer mehrere 10.000 Euro, sollten Sie Anwalt & Steuerberater einschalten und schriftlich eine Kostendeckelung auf z.B. maximal 2.500 Euro für den gesamten Fall vereinbaren. Mit dem möglichen Risiko: Außer Spesen nichts gewesen.

Hallo,

vorab ein kleiner Exkurs: Bei thesaurierenden Fonds fallen (wie bei ausschüttenden Fonds) grundsätzlich einmal im Jahr steuerpflichtige Erträge an (Zinsen und Dividenden). Genauer gesagt: Da es bei thesaurierenden Fonds keinen Ausschüttungstag gibt, unterstellt das Steuergesetz, dass bei Ihnen diese ausschüttungsgleichen Erträge am Geschäftsjahresende zufließen, bei Fidelity wäre das der 30.4.2010.

Dass die gesamten steuerpflichtigen Erträge erst jetzt angefallen sein sollen, ist daher extrem unwahrscheinlich (wäre m.E. nur denkbar, wenn ein Fonds in spezielle Zertifikate oder Zerobonds investieren würde, und selbst zweifelhaft.

„Zu hohe“ Erträge wären denkbar, wenn es sich um Zinsen oder zinsähnliche Erträge handelt, da diese im Zwischengewinn gesammelt werden. Bei deutschen Fonds wird dieser - quasi wie ein „Wasserstandsanzeiger“ - am Geschäftsjahresende wieder auf 0 heruntergefahren. Bei ausländischen thesaurierenden Fonds wird er fortgeschrieben. Das kann beim Verkauf nach vielen Jahren sehr hohe steuerpflichtige Erträge nach sich ziehen, die in einem deutschen Depot erst mal den Freistellungsauftrag belasten bzw. überschreiten können. Aber: Da ja in den Vorjahren bereits steuerpflichtige Erträge - nämlich ausschüttungsgleiche Erträge - als zugeflossen galten (die natürlich in der Steuererklärung berücksichtigt sein sollten), kann man diese bereits versteuerten Erträge in der aktuellen Steuererklärung gegenrechnen, bezahlt also letztendlich nicht zu viel.

Wenn Ihnen Ihre Bank für die Vorjahre keine steuerpflichtigen Erträge mitgeteilt hat, liegt möglicherweise der Fehler bei der Bank, das wäre nicht so ungewöhnlich.

Mein Tipp: Fidelity hat in den letzten ca. 4 Jahren jeweils eine Steuerbroschüre erstellt, in der für alle Fidelity-Fonds die steuerpflichtigen Erträge inkl. Zuflusszeitpunkt und alle steuerlich relevanten Daten enthalten sind. Rufen Sie nochmal bei Fidelity an und bitten um diese Broschüren der letzten Jahre, das machen die bestimmt (die Broschüren gibt es auch als .pdf-Dateien). Einfach mal nachfragen, damit sollten die steuerpflichtigen Erträge der letzten Jahre problemlos berechenbar sein, und sie können sie dann in der steuererklärung angeben bzw. gegenrechnen.

P.S.: Wenn es da bei Fidelity hakt, einfach nochmal melden.

Hallo,

Kann es sein, dass Du den Fonds von einem anderen Depot
übertragen hast und Deine aktuelle Bank den Kaufpreis und
-zeitpunkt nicht kennt?

Nein, daran liegt es nicht. Ich habe die Fondsanteile im Oktober 2008 als m.E. problemlose langfristige Anlage gekauft: Indexfonds auf den Eurostox50. Da war nicht gross mit Erträgen zu rechnen. Ich wollte an der allgemeinen Kursentwicklung partizipieren.
Der Hammer war dann die steuerrelevante Nachricht, dass zum 30.04.09 ein völlig unverhältnismäßige Ertragsthesaurierung stattfand. Am 30.04.09 hatte ich den Fonds erst 6,5 Monate gehalten. Die thesaurierten Erträge sind aber vermutlich über 2,5 Jahre zugeführt worden (auch das ist bei einem Indexfond schwer vorstellbar).

Hallo Lutz282,
vielen Dank für die ausführlich Stellungnahme.

vorab ein kleiner Exkurs: Bei thesaurierenden Fonds fallen
(wie bei ausschüttenden Fonds) grundsätzlich einmal im Jahr
steuerpflichtige Erträge an (Zinsen und Dividenden). Genauer
gesagt: Da es bei thesaurierenden Fonds keinen
Ausschüttungstag gibt, unterstellt das Steuergesetz, dass bei
Ihnen diese ausschüttungsgleichen Erträge am
Geschäftsjahresende zufließen, bei Fidelity wäre das der
30.4.2010.

Das ist klar.

Dass die gesamten steuerpflichtigen Erträge erst jetzt
angefallen sein sollen, ist daher extrem unwahrscheinlich
(wäre m.E. nur denkbar, wenn ein Fonds in spezielle
Zertifikate oder Zerobonds investieren würde, und selbst
zweifelhaft.

Da es sich um einen Indexfonds handelt, ist dies ausgeschlossen.

„Zu hohe“ Erträge wären denkbar, wenn es sich um Zinsen oder
zinsähnliche Erträge handelt, da diese im Zwischengewinn
gesammelt werden. Bei deutschen Fonds wird dieser - quasi wie
ein „Wasserstandsanzeiger“ - am Geschäftsjahresende wieder auf 0 heruntergefahren.

Sprechen Sie hier vom Stückzinstopf? Der wird m.W. aber nur bei der Bank geführt. Beim Kauf 2008 habe ich da ein geringes Guthaben vermerkt bekommen.

Bei ausländischen thesaurierenden Fonds wird er fortgeschrieben. Das kann beim Verkauf nach vielen
Jahren sehr hohe steuerpflichtige Erträge nach sich ziehen,
die in einem deutschen Depot erst mal den Freistellungsauftrag
belasten bzw. überschreiten können. Aber: Da ja in den
Vorjahren bereits steuerpflichtige Erträge - nämlich
ausschüttungsgleiche Erträge - als zugeflossen galten (die
natürlich in der Steuererklärung berücksichtigt sein sollten),
kann man diese bereits versteuerten Erträge in der aktuellen
Steuererklärung gegenrechnen, bezahlt also letztendlich nicht
zu viel.

Ich habe in den Vorjahren den Fonds noch nicht gehalten (erst ein halbes Jahr vor dem Ex-Tag gekauft!) und es gab auch keine steuerpflichtigen Erträge lt. Steuerbroschüre (s.u.)

Wenn Ihnen Ihre Bank für die Vorjahre keine steuerpflichtigen
Erträge mitgeteilt hat, liegt möglicherweise der Fehler bei
der Bank, das wäre nicht so ungewöhnlich.

Mein Tipp: Fidelity hat in den letzten ca. 4 Jahren jeweils
eine Steuerbroschüre erstellt, in der für alle Fidelity-Fonds
die steuerpflichtigen Erträge inkl. Zuflusszeitpunkt und alle
steuerlich relevanten Daten enthalten sind. Rufen Sie nochmal
bei Fidelity an und bitten um diese Broschüren der letzten
Jahre, das machen die bestimmt (die Broschüren gibt es auch
als .pdf-Dateien). Einfach mal nachfragen, damit sollten die
steuerpflichtigen Erträge der letzten Jahre problemlos
berechenbar sein, und sie können sie dann in der
steuererklärung angeben bzw. gegenrechnen.

Die Broschüren habe ich schon und da sind für die Jahre 2007 und 2008 bei meinem Fonds (ISIN: LU0261952682) keine ausschüttungsgleichen Erträge vermerkt. Drüber war ja auch der im ersten Posting zitierte Anlagenberater stutzig geworden.

Was ergibt sich daraus für meine Strategie gegenüber dem Finanzamt.

Lieber Schuhverkäufer,
vielen Dank für dieses Statement, was für mich im Ergebnis sehr unerfreulich ist. Wer verzichtet schon gern auf 1000 EUR, die ihm vermutlich fälschlich einbehalten wurden.

vorweg: Ich kann die Nuss nicht knacken.
Das Finanzamt ist an die Steuerbescheinigung der
Fondsgesellschaft bzw. der depotführenden Bank gebunden. An
dieser Stelle können Sie also nicht ansetzen.

Können Sie mir das 100% versichern, dass das Finanzamt und auch das Finanzgericht Schlussfolgerungen, die belegen, dass die Steuerbescheinigung falsch ist, nicht nachgehen? Die Bescheinigung mag ja für den Fonds selbst nicht falsch sein und sich auf zweieinhalb Jahre beziehen, aber für mich als Anteilseigner ist sie falsch, da ich die Anteile erst ein halbes Jahr gehalten habe. Oder gilt das nicht, dass ich nur für solche Erträge steuerpflichtig bin, die mir auch zuordbar sind.

Ein Statement hierzu wäre mir von Ihnen sehr wichtig!

Die Bank wiederrum muss sich auf die Zahlen der
Investmentgesellschaft verlassen. Dass es hier durchaus zu
Fehlern kommt ist unbestritten. Das Problem ist das schwierige
und sich ständig ändernde Steuerrecht.

Vielleicht gab es ja eine Änderung im Steuerrecht, die 2009 eine andere Verbuchung ausschüttungsgleicher Erträge nötig machte?

Das kann man also nicht unbedingt den Gesellschaften anlasten. Sie sind leider
(verständlicherweise) überfordert. Selbst, wenn Sie ihr einen
Fehler nachweisen könnten, wird man ihn nicht zugeben,
geschweige denn korrigieren. Das ist wie beim Arzt: Selbst
wenn Sie ihm einen Behandlungsfehler nachweisen, darf er ihn
nicht zugeben, da er sonst seinen Versicherungsschutz
verliert. Wenn die Fondsgesellschaft einem Anleger gegenüber
zugäbe, einen Fehler in der Steuerbescheinigung gemacht zu
haben, könnten andere Anleger auf die Idee kommen, die
Gesellschaft auf Schadenersatz zu verklagen. Das muss
natürlich mit allen Mitteln verhindert werden. Das ist
vermutlich auch der Grund, warum die Gesellschaft nicht mit
Ihnen kommunizieren möchte.

Ich behaupte mal, selbst wenn Sie sich einen fähigen
Steuerberater und Anwalt nehmen, wird es a) schwierig, den
Fehler nachzuweisen und b) eine Änderung der
Steuerbescheinigung durchzusetzen. Der Aufwand, den Sie dafür
beitreiben müssten, steht in vermutlich in keinem vernünftigen
Verhältnis zum möglichen Ertrag.

Wie oben gesagt, widerspricht es meinem Empfinden, 1000 EUR einfach so aufzugeben. Ich erkläre fair meine Einnahmen in der Steuererklärung und erwarte faire Behandlung. Naiv? Mag sein, in meinem Alter (66) leiste ich mir diese naive Weltsicht. :smile:

bei Fidelity an und bitten um diese Broschüren der letzten
Jahre, das machen die bestimmt (die Broschüren gibt es auch
als .pdf-Dateien). Einfach mal nachfragen, damit sollten die
steuerpflichtigen Erträge der letzten Jahre problemlos
berechenbar sein, und sie können sie dann in der
steuererklärung angeben bzw. gegenrechnen.

Ich muss mein Posting von heute Morgen korrigieren:
In den Vorjahren weisen die Steuerbroschüren sehr wohl ausschüttungsgleiche Erträge aus: 0,06 für den 30.04.07 und 0,14 für den 30.04.08.
Und der Hammer: 0,66 ausschüttungsgleiche Erträge für den 30.04.09. Die depotführende Bank hatte mir aber 0,90 angegeben und in der Steuerbescheinigung aufgeführt. Also Grund genug, bei der Bank nachzufassen. Umso seltsamer: Wie können diese so oder so immensen Erträge in einem Geschäftsjahr angefallen und -ohne dass man es am Kurs merkt- dem Fondvermögen zugeflossen sein? Es wird spannend!
Danke, das hat mich wieder auf eine Spur gebracht.

In der Beschreibung Ihres Fidelity Euro Stoxx 50 TM heißt es: Thesaurierend, jährlich! Also hat die Thesaurierung vermutlich auch 2008 und 2007 stattgefunden. Werfen Sie doch mal einen Blick in die jährlichen Rechenschaftsberichte von Fidelity.

Mit 220 Mio. Euro ist das zwar nur ein klitzekleiner Fidelity-Fonds, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Fidelity einen Fehler bei der Steuerbescheinigung gemacht hat.

Sie können gegen den Bescheid Einspruch einlegen und ggf. vor dem Finanzgericht klagen. Die Chancen stehen aber 99,9% gegen Sie.

Ja, das Steuerrecht ist kompliziert und stellenweise ungerecht. Um das zu ändern, dürfen wir alle 4 Jahre unser Kreuz machen, der Großteil der Deutschen macht es aber an der falschen Stelle, um sich dann im Nachhinein über die Gesetzgebung unserer Politiker zu beschweren. Selber schuld.

Sie können wie gesagt gerne Einspruch einlegen und die Begründung vom Finanzamt hier veröffentlichen. Ich werfe mal einen Blick in meine Glaskugel: Das Finanzamt wird in etwa schreiben: „Sie haben in Ihrem Einspruch keinen neuen Tatsachen vorgetragen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Einkünfte korrekt ermittelt wurden. Ich werde daher nach Aktenlage entscheiden. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben.“

Hallo Schuhverkäufer,

In der Beschreibung Ihres Fidelity Euro Stoxx 50 TM heißt es:
Thesaurierend, jährlich! Also hat die Thesaurierung vermutlich auch 2008 und 2007 stattgefunden.

Inzwischen habe ich durch Einblick in die Steuerbroschüren von Fidelity festgestellt, dass
in den Vorjahren sehr wohl ausschüttungsgleiche Erträge thesauriert wurden: 0,06 für den 30.04.07 und 0,14 für den 30.04.08.
Und der Hammer: 0,66 ausschüttungsgleiche Erträge für den 30.04.09. Die depotführende Bank Cortal Consors hatte mir aber 0,90 angegeben und in der Steuerbescheinigung weitergegeben. Also Grund genug, bei der Bank nachzufassen. Umso seltsamer: Wie können diese so oder so immensen Erträge in einem Geschäftsjahr angefallen und -ohne dass man es am Kurs merkt- dem Fondvermögen zugeflossen sein?

Werfen Sie doch mal einen Blick in die jährlichen Rechenschaftsberichte von Fidelity.

Da habe ich meine Schwierigkeiten: Die Jahresberichte vor 2009 finde ich nicht und der Jahresbericht 2009 gibt auf S. 678 die Ausschüttungen an die Anteilsinhaber für den Gesamtfonds mit 8.028.982 an bei einem Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres von 333.627.344 und zum Ende des Jahres mit 211.885.208. Das enspricht etwa 3,8% im Bezug auf das Vermögen zum 30.04.09. Die mir mitgeteilte anteilsmässige Thesaurierung beträgt aber über 13%, bezogen auf den Wert der Anteile zum selben Zeitpunkt.

Hinzu kommt immerhin noch, dass ich die Anteile nur für 6,6 Monate des Geschäftsjahres gehalten habe.
Ist das bei einem Wert von ca. 1000 EUR nicht Grund genug, auch evtl. den Klageweg einzuschreiten.

Ehrliche Antwort bitte. Ich bin Steuerlaie, aber lernfähig und mir erschliesst sich die Komplexität des Sachverhalts immer mehr durch die Antworten hier im Forum.

Hallo,

über die konkrete Situation bei diesem Fonds kann ich Dir leider auch nichts sagen. Da wirst Du Dich wohl oder übel in die Rechenschaftsberichte (Rebe)einarbeiten müssen. Es kommen ja auch wieder lange und dunkle Abende… :wink:

Ich würde folgendes tun:

  1. Mit einem Schreiben an fidelity um Erläuterung der Vorgehensweise bei der Thesaurierung bei diesem Fonds bitten (nett und höflich). Keine Steuerfragen stellen. Die Leute in Luxemburg werden nichts zu deutschen Steuern sagen. Aber über ihre Fonds können die schon Auskunft geben.
  2. Aus den Rebe einen plausibel aussehenden Wert, der für Dich günstig ist, raussuchen und dem Finanzamt gegenüber fordern, dass sie anhand dieses Wertes die zuviel gezahlten Steuern erstatten.
    Dein Sachbearbeiter hat von der Materie noch weniger Ahnung. Vielleicht hat er keine Lust auf die Arbeit und macht einfach einen Haken dran, oder er gibt es an eine Fachabteilung weiter, die das Thema dann zu klären versuchen werden.
    Schlimmstenfalls kannst Du immer noch Widerspruch einlegen und einen neuen Anlauf starten…

Und erwarte keine Hilfe von einem Steuerberater. Mir hat mal einer erklärt, dass die Besteuerung von Fonds nicht Inhalt deren Ausbildung ist… . Was vieles erklärt.

Viel Glück!

Kai

Das Finanzamt muss sich an die Angaben, die die Bank übermittelt hat, handeln. Dafür hat die Bank eine Steuerbescheinigung erstellt. Daran lässt sich nichts rütteln.

Da wir mit dem Fonds selbst nichts zu tun haben kann ich wenig dazu sagen. Allerdings gibt es auch andere Gesellschaften mit fehlerhaften Steuerdaten. Unsere Erfahrung ist, dass die ein Interesse daran haben diese Probleme zu lösen. Ich würde an Ihrer Stelle Beschwerde einlegen ggf. den Vorgang an die entsprechende Aufsichtsbehörde weiterleiten, falls sich von Initiatorseite nichts tut.
Falls es sich um eine Abrechnung über mehrere Jahre handelt kann durch das Kaufdatum bewiesen werden seit wann der Fonds gehalten wird.

Sorry, dass ich nicht mehr dazu sagen kann.

Viele Grüße

Robin Weber