Versteuerung unentgeldlich überlassenen Ladens

Hallo Gemeinde der Eingeweihten,
Wenn einer sozialen Einrchtung unentgeldlich Ladenräume (gegen eine geringe Jahresspendenbescheinigung) überlassen werden, kann dann das Finanzamt einen fiktiven monatlichen Mietzins als Einnahme annehmen, der dann versteuert werden muss, obwohl tatsächlich gar keine diesbezüglichen Einkünfte vorliegen? Kann man sich dagegen wehren oder bleibt nur der sozialen Einrichtung zu kündigen?
Vielen Dank für eure Auskunft
Eine (noch) Uneingeweihte

Hallo Gemeinde der Eingeweihten,

Wenn einer sozialen Einrchtung unentgeldlich Ladenräume
(gegen eine geringe Jahresspendenbescheinigung) überlassen
werden, kann dann das Finanzamt einen fiktiven monatlichen
Mietzins als Einnahme annehmen, der dann versteuert werden
muss,

nein

wohl tatsächlich gar keine diesbezüglichen Einkünfte
vorliegen? Kann man sich dagegen wehren oder bleibt nur der
sozialen Einrichtung zu kündigen?

wogegen sollte man sich wehren ? hier liegt kein vermietungsverhältnis vor m.e.

gruß inder