Hallo,
Hr. X bekommt ab dem Jahr 2013 Versorgungsbezüge. Er kann wählen: Einmalauszahlung oder in 4 Raten jeweils am 01.01. der folgenden 4 Jahre.
Müssen die 4 Raten auf einmal in 2013 versteuert werden oder in jedem Jahr der Auszahlung? Wo ist das geregelt?