Hallo zusammen,
kann es sein, dass Einmalzahlungen trotz Spitzensteuersatz nochmal höher besteuert werden?
Kann man das irgendwo nachvollziehen oder nachrechnen?
Konnte leider nichts richtiges dazu finden.
Vielen Dank für eure Ratschläge
Hallo zusammen,
kann es sein, dass Einmalzahlungen trotz Spitzensteuersatz nochmal höher besteuert werden?
Kann man das irgendwo nachvollziehen oder nachrechnen?
Konnte leider nichts richtiges dazu finden.
Vielen Dank für eure Ratschläge
Einmalzahlungen erscheinen nur darum höher besteuert, da bei ihnen der Spitzensteuersatz quasi auf den kompletten Betrag angerechnet wird. Das ist aber logisch, keine Sonderregel.
Fiktives Beispiel: Du Verdienst 10.000€ und zahlst einen Spitzensteuersatz von 50%. Insgesamt zahlst Du aber nur 3000€, da die ersten 2000€ steuerfrei sind, die nächsten Beträge schrittweise mehr besteuert werden.
Dein Grenzsteuersatz ist zwar 50%, Dein durchschnittlicher aber nur 30%.
Wenn Du im nächsten Monat 1000€ mehr verdienst, dann gehen davon 50% ab, da Deine Freibeträge schon ausgschöpft sind.
Am Ende zählt aber nur das Jahreseinkommen, egal ob per Eimalzahlungen oder Stundenlohn. Das es von allem Ausnahmen gibt, spielt hier keine Rolle.
dies gelesen?
wikipedia
Linear-progressiver_Tarif
Moin,
gerade um eine höhere Steuerbelastung zu vermeiden, werden Einmalzahlungen über die sg. Jahreslohnsteuertabelle abgerechnet. In der monatlichen Lohnabrechnung wird ja die Lohnsteuer so berechnet, als ob du das Geld jeden Monat verdienen würdest. Deswegen heißt diese Lohnsteuertabelle auch Monatstabelle. Bekommst du nun eine Einmalzahlung, würde die Monatstabelle wieder mit diesem Wert rechnen. Je nachdem, wie hoch die Einmalzahlung ist, würden hier heftige Lohnsteuerbeträge anfallen. Deswegen gibt es für Einmalzahlungen die Jahrestabelle, die berücksichtigt, dass diese Zahlung nur einmalig anfällt.
Eine Besonderheit gibt es dann noch bei z.B. Abfindungen. Hier wird teilweise auch die Fünftelregelung angewendet, die die Lohnsteuer zusätzlich mindert. Die Anwendung der Fünftelregelung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Das alles muss dein Lohnbüro wissen und dir auch erklären können.
Vielleicht schreibst du noch ein bisschen ausführlicher, worum es geht. Dann kann man genau auf diese Punkte eingehen.
Data
Weißt du überhaupt, wie die Lohnsteuer ausgerechnet wird?
Wenn du mich fragst, hat er es etwas platt ausgedrückt, aber einen Fehler sehe ich nicht darin. Vielleicht liegt es an den doch sehr beispielhaften Zahlenwerten, die etwas weit von der Realität sind?
Richtig.
Das Problem ist, sobald man mit echten (und dadurch „krummen“) Werten anfängt, dann schaltet jeder ab, der es bisher nicht verstanden hat.
50% von 1.000€ oder 50% von 10.000€ können viele noch im Kopf. Bei 42% oder 45% schalten die meisten ab. Ich sehe gerade zufällig, dass z.B. auch Wikipedia ein Beispiel mit 50% hat.
Für jemanden, der nicht studiert hat (oder mathematisch interessiert ist) ist der Wikipedia-Artikel zur Einkommenssteuer, bzw. dessen Berechnung, m.E. kaum nachvollziehbar.
@MrsData Da hier der Grenzsteuersatz ja schon Spitzensteuersatz ist (laut UP), war es für die Einmalzahlung auch nicht notwendig, dies auf das Jahreseinkommen umzulegen. Dass Du darauf explizit eingehst, ehrt Dich, vereinfacht es aber auch nicht gerade unbedingt. Das blöde ist doch, dass viele Lohnsteuerzahler genau dieses (unbegründete) Gefühl haben, dass Einmalzahlungen „nix bringen“.
Vielen Dank.
Sie haben mir sehr geholfen, mir ist das durch den Durchschnittssteuersatz nun klar und nachvollziehbar.
Es war von Spitzensteuersatz die Rede, was immer auch der UP darunter versteht.
Selbst bei einem angenommenen Jahreseinkommen von 120.000€ und einer Einmalzahlung von 3.000€ wird die Jahrestabelle genommen und es kommen auch andere Werte raus. Es ist definitiv ein Unterschied, ob ich mit 3.000€ als Einmalzahlung rechne oder ob ich die 3.000€ zusätzlich über die Monatstabelle ziehe. Deswegen frug ich, ob du weißt, wie die Lohnsteuer gerechnet wird. Beim Spitzensteuersatz wird auch immer nur der übersteigende Teil mit dem Spitzensteuersatz gerechnet.
Data
Aber wie kann das sein, wenn der (monatliche) Grenzsteuersatz schon Spitzensteuersatz ist.
Gut, wir haben ja 2 Spitzensteuersätze. Doch in Deinem Beispiel werden die 45% ja nicht tangiert.
Darum verstehe ich nicht, wie bei Dir ein Unterschied rauskommt (von Rundung mal abgehen).
Gib mal ein konkretes Beispiel, falls der Unterschied noch immer besteht und kein Missverständnis war.