Versteuerung von Eintrittskarten. 7 oder 19 %?

Grundsätzlich müssen auf Eintrittskarten für z. B. Konzerte und Sport ja nur 7% Umsatzsteuer bezahlt werden. Auf die Vorverkaufsgebühr muss ja 19 % bezahlt werden.

Was ist nun, wenn man zum Beispiel bei eBay Karten zu einem anderen Preis verkauft, als wie auf den Karten angegeben?

Muss dann 7 % auf den kompletten Preis abzüglich der Vorverkaufsgebühr bezahlt werden oder muss 7 % auf den Kartenpreis und 19 % auf den Rest bezahlt werden?

Beispiel:

Aufgedruckter Kartenpreis: 63,15 Euro incl. Gebühren 13,15 Euro System-, VVK und allg. Gebühren

Folge: Auf 50 Euro der Karte müsste 7 % genommen werden, auf den Rest 19 %.

Was aber, wenn die Karte für 100 Euro verkauft wird?

Muss man dann 86,85 Euro zu 7 % versteuern? Oder aber bleibt es bei 50 Euro zu 7 % und die restlichen 50 Euro zu 19 %?

Danke für Antworten, wenn möglich mit einer Quelle zum Nachweis beim Finanzamt.

ich kann hier nur vermuten…da dies ein zwischenhandel ist, ist das alles eine sonstige leistung und somit voll zu versteuern.

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Hallo,

sie zielen wohl auf die Regelung zwischen Konzertveranstalter und Vorverkaufsstelle ab.

Dies ist aber wohl nicht ihr Fall, wenn sie Karten kaufen
und bei e-bay verkaufen, sind Sie ja keine Vorverkaufsstelle.

Das bedeutet für Sie handelt es sich beim Verkauf der Eintrittskarte um eine einheitliche Leistung. Sie sind nicht der Veranstalter und verkaufen in ihrem eigenen Namen die Rechnung, folglich unterliegen Sie dem Regelsteuersatz und das für den kompletten Verkaufspreis! Der Regelsteuersatz beträgt 19 %!

Lediglich wenn Sie als Veranstalter die Karte verkaufen bzw. im Namen und für Rechnung des Veranstalters auftreten, liegt für die Höhe der Eintrittskarte ein 7%-iger Umsatz vor und für die Vorverkaufsgebühr bzw. anderweitige Gebühren, die sie weiterberechnen wird 19 % USt fällig.

In Ihrem Fall aber: volle Besteuerung mit 19 % USt.

Viele Grüße, Moni

Servus,

ermäßigt besteuert wird nur die Eintrittsberechtigung selber - § 12 Abs 2 Nr. 7a UStG.

Das heißt, das alles andere außer dem aufgedruckten Preis der Eintrittskarte, auch die gesamte Marge, die Weiterverkäufer erzielen, zum Regeltarif 19% versteuert werden muss.

Schöne Grüße

MM

Für mich hören sich die beiden letzten Aussagen verschieden an! Die Eintrittsberechtigung wird zu 7% versteuert, also kann ich diese Eintrittsberechtigung doch so weitergeben. Der ermäßigte Steuersatz ist ja nicht für Vorverkaufsstellen gedacht, sondern für die Käufer der Karten.
Muss ich nun den komplett erzielten (höheren) Preis zu 19% versteuern oder den von mir erzielten Gewinn + die Vorverkaufsgebühr mit 19% und den eigentlichen Kartenpreis zu 7%?

Hallo magicjan,

zu dem Thema bin ich kein Experte, sorry.

Viele Grüße
JuWu

Wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung seperat ausgewiesen?
Und falls ja, auch zu differenzierten Prozentsätzen?

Wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung seperat ausgewiesen?
Und falls ja, auch zu differenzierten Prozentsätzen?

Hallo. Ja, auf der Rechnung ist alles ganz genau aufgeschlüsselt. Prinzipiell wäre also die Weitergabe jedes einzelnen Prozentpunktes möglich.
Mittlerweile hat sich mein Steuerberater schlau gemacht!
Ich muss nun jede Karte mit 19 Prozent Umsatzsteuer verkaufen. Grund: Ich bin keine offizielle Vorverkaufsstelle. Nur für diese gelten 7 %. Wenn jemand eine andere Info hat, würde ich diese gerne wissen…

Ich verstehe diese Frage gar nicht:
Karten teurer zu verkaufen als aufgedruckt zzgl. VVK-Gebühren ist nicht erlaubt, auch wenn es viele machen und die Bestrafung selten erfolgt (Wer zeigt einen an, wenn er bei Rot über die Straße geht? Wenn ein eifriger Polizist das aber sieht, gibt’s eine Strafe…)! Sie begehen schon beim Anbieten zu einem höheren Preis eine Straftat!
Das Finanzamt würde allerdings 19% USt kassieren, das ist richtig… - Egal ob es legal oder illegal ist.
Rein rechtlich ist sogar der Verkauf von Diebesgut und Hehlerware mit Umsatzsteuer (19%) belegt…

MfG
MP
(P.S. ich arbeite seit 24 Jahren in der Steuerkanzlei)