Hallo allerseits,
ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Versteuerung von Firmenwagen: wenn ein Mitarbeiter für die private Nutzung die 1% vom Netto-Listenpreis versteuert sowie die 0,03% pro Entfernungskilometer (Wohnung Büro), was ist von steuerlicher Seite her mit Benzin, das er im Urlaub verfährt ? Will sagen, wenn die Firma das Benzin bezahlt (nehmen wir mal eine hypothetische Urlaubsreise von 2.000 km an), muss es dann als zusätzlicher geldwerter Vorteil versteuert werden oder ist keine weitere Versteuerung erforderlich ? Ist die private Nutzung steuerlich unbegrenzt ?
Ich ziele ausschließlich auf die steuerliche Seite ab; ob die Firma eine entsprechende Regelung hat, die etwas erlaubt oder verbietet, ist mir hierbei nicht wichtig.
Vielen Dank im voraus & Gruß
Jürgen
P.S.: falls es eine gesetzliche Regelung oder einen Präzedenzfall gibt, wäre mir ein entsprechender Hinweis gleich ein doppeltes Dankeschön wert !! 