Versteuerung von Firmenwagen

Hallo allerseits,

ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Versteuerung von Firmenwagen: wenn ein Mitarbeiter für die private Nutzung die 1% vom Netto-Listenpreis versteuert sowie die 0,03% pro Entfernungskilometer (Wohnung Büro), was ist von steuerlicher Seite her mit Benzin, das er im Urlaub verfährt ? Will sagen, wenn die Firma das Benzin bezahlt (nehmen wir mal eine hypothetische Urlaubsreise von 2.000 km an), muss es dann als zusätzlicher geldwerter Vorteil versteuert werden oder ist keine weitere Versteuerung erforderlich ? Ist die private Nutzung steuerlich unbegrenzt ?

Ich ziele ausschließlich auf die steuerliche Seite ab; ob die Firma eine entsprechende Regelung hat, die etwas erlaubt oder verbietet, ist mir hierbei nicht wichtig.

Vielen Dank im voraus & Gruß
Jürgen

P.S.: falls es eine gesetzliche Regelung oder einen Präzedenzfall gibt, wäre mir ein entsprechender Hinweis gleich ein doppeltes Dankeschön wert !! :wink:

Hallo Jürgen!
Zunächst einmal ist 1% vom Brutto-Listenpreis zu versteuern, nicht vom Netto, gleiches gilt für die Entferung Wohnung - Arbeitsstätte. Damit ist dann aus steuerlicher Sicht die private Nutzung des Firmen-Pkws erledigt, hierzu zählen auch Urlaubsfahrten. Wie viele Kilometer das dann sind und wieviel Benzin er verbraucht, ist völlig egal.
Ich habe zwar keinen Präzedenzfall, aber wir machen das seit Jahren und auch bei unserer letzten Betriebsprüfung im April haben die nur die Korrektheit der Berechnung des 1% geprüft (Kaufverträge der Pkws angesehen usw.) und weder nach Kilometern gefragt, noch sich Benzinquittungen angesehen.
Gruß, Paddy