Verehrte Spezialisten,
Gewinne/Verluste aus Kauf/Verkauf von Aktien (Spekulationsgewinne/-verluste) unterliegen der Einkommensteuer, soweit die Aktien nach 2008 erworben wurden.
Soweit klar.
Dazu meine Frage:
Wenn von einem Paket, das aus „alten“ und „neuen“ Aktien besteht, eine Teilmenge verkauft wird, gilt dann bzg. Steuerpflicht „alt vor neu“?
Beispiel:
100 Stück gekauft 2007
50 Stück gekauft 2010
Bestand somit 150 Stück.
Verkauf von 80 Stück
Sind das steuerlich gesehen 80 von 100 alten oder 50 neue+30 alte?
Andersherum gefragt, besteht das verbleibende Paket aus 20 alten+50 neuen ode aus 70 alten?
Gibt es dazu ein öffentliches Dokument, auf das man sich im Zweifelsfall berufen kann?
Vielen Dank vorweg.
Cassius