Versteuerung von Gewinn aus Aktiengeschäften

Verehrte Spezialisten,

Gewinne/Verluste aus Kauf/Verkauf von Aktien (Spekulationsgewinne/-verluste) unterliegen der Einkommensteuer, soweit die Aktien nach 2008 erworben wurden.
Soweit klar.
Dazu meine Frage:
Wenn von einem Paket, das aus „alten“ und „neuen“ Aktien besteht, eine Teilmenge verkauft wird, gilt dann bzg. Steuerpflicht „alt vor neu“?
Beispiel:
100 Stück gekauft 2007
50 Stück gekauft 2010
Bestand somit 150 Stück.
Verkauf von 80 Stück
Sind das steuerlich gesehen 80 von 100 alten oder 50 neue+30 alte?
Andersherum gefragt, besteht das verbleibende Paket aus 20 alten+50 neuen ode aus 70 alten?

Gibt es dazu ein öffentliches Dokument, auf das man sich im Zweifelsfall berufen kann?

Vielen Dank vorweg.
Cassius

Hallo,
80 von den 100 alten Aktien wurden verkauft. Das Paket nach der Gewinneinlösung besteht aus 20 alten und 50 neuen Aktien.

Es gilt das sogenannte FIFO-Prinzip. Nachzulesen in § 20 EStG, Abs. (4).