Versteuerung von Gratisaktien

Hallo liebe wer-weiß-was-Gemeinde,

nehmen wir einmal ein ein deutscher Staatsbürger mit Wohnhaft in Deutschland erwirbt von seinem Konzern Aktien. Sagen wir einfach mal, weil es einfacher zu rechnen ist, 100 Stück. Nun gibt es in dem Konzern, soll ja vorkommen, ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, soll heißen, der Konzern überträgt dem Mitarbeiter für je vier selbst erworbene Aktien, eine Gratisaktie. In diesem Fall wären das genau 25 Stück.

Nun haben die Gratisaktien am Tag der Übertragung ins Depot des Mitarbeiters einen bestimmten Wert. Sagen wir einfach mal, weil es wieder einfacher zu rechnen ist, 40 € je Aktie, macht in Summe 1000 €.

Desweiteren kann man sich vorstellen, daß unser lieber Vater Staat daran mitverdienen will.

Die Frage lautet nun, wie sind diese 1000 €, oder besser dieser Betrag X zu versteuern? Gibt es für diese Fälle einen Freibetrag? Wie lange muss der Mitarbeiter diese Gratisaktien halten, um diese steuerfrei veräußern zu können? Das „normale“ Jahr (Abgeltungssteuer mal außen vor gelassen - der Mitarbeiter erwirbt diese Aktien ja noch in 2008)?

Vielen vielen Dank!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ja, es gibt einen Freibetrag. Es ist afaik der gleiche der bei allgemeinen Zuwendungen gilt, kann aber nicht sagen wie hoch der ist. Der darüberhinausgehende Betrag ist ganz normal als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Es gab früher mal für die sog. Belegschaftsaktien (falls es hier um sowas geht) eine gesetzliche Haltefrist, die wurde aber vor ein paar Jahren abgeschafft. Viele Firmen schreiben aber jetzt eine Haltefrist vor. An diese muss der Erwerber sich im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Vertrages aber genauso halten. Ist so etwas nicht vereinbart gilt (noch!) das eine Jahr.