Es gibt ja nun seit einigen Jahren das Gesetz, wonach Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen versteuert werden. Angenommen, von ca. 20.000 € EInkommen sind 8T Krankengeld, der Rest aus Einkommen. Der steuerliche Freibetrag beträgt knapp über 8000€. Werden dann die Einkünfte über Sozialleistungen (Krankengeld) voll versteuer?? Und wie ist das mit Nachzahlungen bei Menschen, die kein Geld haben, weil sie ja immer noch krank sind??
meintest du mit Menschen die kein geld haben etwa… hartz 4ler
denn da liegt der steuerliche freibetrag weit unter deiner fragestellung…!
???
Wieso nur 8tage krankengeld…???
verstehe diese frage nicht…
bitte neu erleutern
DANKE
Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt
Es gibt ja nun seit einigen Jahren das Gesetz, wonach
Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen
versteuert werden.
Das ist falsch. Diese Leistungen sind steuerfrei gem. § 3 EstG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Angenommen, von ca. 20.000 € EInkommen sind
8T Krankengeld, der Rest aus Einkommen. Der steuerliche
Freibetrag beträgt knapp über 8000€. Werden dann die Einkünfte
über Sozialleistungen (Krankengeld) voll versteuer??
Nein. Diese Einkünfte werden aber zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen - sog. "Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Dies bedeutet im o.a. Beispiel- sehr vereinfacht - daß lediglich 12.000€ steuerpflichtig sind, aber mit dem Steuersatz für 20.000€ versteuert werden.
Und wie
ist das mit Nachzahlungen bei Menschen, die kein Geld haben,
weil sie ja immer noch krank sind??
Die werden genauso im Jahr des „Zuflusses“ berechnet.
Ebenfalls grußlos
Hallo,
Wieso nur 8tage krankengeld…???
im Zusammenhang mit den zuvor erwähnten 20.000€ tippe ich eher auf acht Tausend als auf acht Tage …
Gruß
Christa
Das ha Albarracin perfekt erläutert. Wenn Sie eine genaue Berechnung haben wollen, laden Sie sich Elster Formular herunter, geben Ihre Daten ein und führen eine Berechnung durch.
Hallo Fotokunst, das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung zählt zu den Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§32b EStG). Das aus einer privaten KV zählt nicht dazu und muß auch nicht in der Lohnsteuererklärung angegeben werden. Dieser besondere Steuersatz führt dazu, dass du evtl. mehr Steuern zahlen mußt, als du nach Grund- oder Splittingtarif eigentlich zahlen müßtest. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. Hinzu kommt bei dir ja noch, dass du mit deinem Freibetrag dein Netto ja noch erhöhst --> weniger Steuern zahlst --> weniger gezahlte Steuern zurück bekommst --> evtl. Nachzahlungen hast. Siehst du im Moment nicht die Möglichkeit, finanzielle Forderungen des Finanzamtes zu erfüllen, dann sprich mit denen und versuche, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber glaube mir, das Finanzamt wird dir das Geld nicht erlassen, wenn es ihnen zusteht - deren Gedächtnis ist in diesem Punkt exzellent. Viel Glück. Heidi