kennt sich jemand aus mit dem Versteuern von sogenannten „Muggen“ - musikalische Gelegenheitsgeschaefte oder kurz Musik gegen Geld. Ich trete in meiner Freizeit ab und zu als Musiker auf und verdiene damit Geld. Wie muss ich das versteuern? Gibt es da Grenzen, bis zu denen man nicht versteuern muss?
Ich verdiene 18.000 brutto bzw. 12.000 Euro netto im Jahr und zusaetzlich durch die Muggen zwischen 300-1000 Euro im Jahr dazu.
Also da du über 410.- € pro Jahr hinzu verdienst, wäre es ratsam, bei deinem zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden. Danach beantragst du bei deinem Finanzamt eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 19 UStG wg. geringen Einkommens. Damit unterliegst du nicht der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer (16%).
Dann kannst du deine Einnahmen mit der einfachen Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung errechnen. Einfach erklärt: Dabei subtrahierst du alle Ausgaben, die du getätigt hast, die für die Erzielung von Einnahmen durch dein Gewerbe nötig waren von der Summe aller Einnahmen pro Jahr. Wenn du in den ersten Jahren mehr ausgibst als du einnimmst, kannst du sogar Steuern von deinem Hauptlohn wieder zurück bekommen, denn a-l-l-e Einnahmen im Jahr (Gewerbe und Beruf) werden zusammengefasst.
Was zum Gewerbe noch zu sagen ist, beantworten die unzähligen, nur auf solche Fragen wartenden, Mitarbeiter bei den IHK’s und Arbeitsämtern. Auch im Internet gibt’s unzählige interessante Seiten dazu.
Wenn du dich durch den Anfangspapierbürokratenkram gewälzt hast, wirst du merken, dass ein Gewerbe für deinen Zweck gar nicht so unattraktiv ist.
Nur Mut!
mayok
PS: es gibt sicherlich viele www’ler die die ein oder andere wortwahl hier noch näher erläutern würden, weil sie halt schlauer sind. ich wollte dir aber nur einen groben überblick geben.
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