Versteuerung von mieteinnahmen

Aus Altersgründen (seit einem Jahr pensioniert)wird ein Einfamilienhaus vermietet und eine seniorengerechte Wohnung angemietet.
Die eingenommene Miete deckt genau die zu zahlende, es bleibt also kein Gewinn.
Muss die Mieteinnahmen trotzdem voll versteuert werden?

„voll versteuert“ abzüglich der ganzen möglichen Absetzungen: ja!
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun!

Jein-das EFH kann uU abgeschrieben werden. Die Miete für die Wohnung ist aber nicht abzugsfähig.