Versteuerung von Mieteinnahmen

Ja!
(Rechenaufgabe für Grundschüler)

Man kann also die Kosten für eine selbst genutzte Wohnung
steuerlich abschreiben?

Nein, das hat er ja auch nicht geschrieben. Nur die reine Verlustberechnung hat er gemeint…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ja!
(Rechenaufgabe für Grundschüler)

Man kann also die Kosten für eine selbst genutzte Wohnung
steuerlich abschreiben?

Nein, das hat er ja auch nicht geschrieben. Nur die reine
Verlustberechnung hat er gemeint…

Ok, da hatte ich mich unklar ausgedrückt. Aber es bleibt dabei, das die Verluste bei einem selbst genutzten Haus steuerlich geltend gemacht werden sollen.

mfg, N5

Hallo,

Aber es bleibt
dabei, das die Verluste bei einem selbst genutzten Haus
steuerlich geltend gemacht werden sollen.

In der Steuererklärung gibt man alle Einkünfte an, die man im Laufe des Jahres verdient hat. Hat man keine Einkünfte aus einer Sache kann man auch keine Ausgaben geltend machen (Ausnahme: außergewöhnliche Belastungen; Sonderausgaben; vorweggenommene Werbungskosten).
Sprich: für ein eigen genutztes Haus kannst man auch nichts absetzen. Wenn das Haus / die Wohnung jedoch (vollständig) vermietet ist, schon.
Jedoch ist die Frage: wenn der Vermieter jedoch in der vermieteten Wohnung mitwohnen sollte … dann stellt sich die Frage was hier gespielt wird … Trotzdem wäre die Wohnung für mich (auch wenn ein anderer Miete zahlt) eigen-genutzt (im wortwörtlichen Sinne).

LG