Versteuerung von Portoüberschuß

Hallo;
folgendes Problem:
ich erstelle und versende CDs.
Hierfür verlange ich eine Versandpauschale von DM5 - zahle jedoch nur DM3 Porto.
Wie ist was zu besteuern… insgesamt die Versandpauschale oder nur der Gewinn von ca. DM 1.80?

Danke, Sascha

Hallo Sascha,

Versandpauschale von DM5 - zahle jedoch
nur DM3 Porto.
Wie ist was zu besteuern… insgesamt die
Versandpauschale oder nur der Gewinn von
ca. DM 1.80?

Man muß unterscheiden:

  1. Umsatzsteuer
    Die wirst Du wohl auf die gesamte Versandpauschale abführen müssen, da Du keine Vorsteuer abziehen kannst (im Porto der Post ist keine MwSt. enthalten).

  2. Einkommenssteuer, Gewerbeertragssteuer usw.
    hier mußt Du nur auf den Gewinn (also Versandkostenpauschale abzgl. aller Kosten) zahlen. Also nicht vergessen: auch Verpackungskosten geltend machen !!!

Grüße

Sven

Danke, Sascha