Versteuerung von Provisionszahlungen

Händler X (kein KU) verkauft beispielsweise CDs für 15€.
A wirbt B als Kunde und erhält dafür von X 5€ Provision.

Muss X für die 15€ Umsatzsteuer zahlen oder nur 10€, wenn er 5€ gleich „weitergibt“?
Was ist unabhängig davon mit den 5€ bei Auszahlung an A zu bendeken bezüglich der Steuern, wenn A Privatmann ist? Bzw. wenn A vorsteuerabzagsberechtigt ist, muss X dann 16% von 5€ aus seinem Verdienst noch „drauflegen“ oder sind die Steuern „automatisch“ enthalten, wenn er die 5€ auzahlt bzw. muss X überhaupt Steuern für die Auszahlung entrichten? Und wie werden diese 5€ in die Buchhaltung aufgenommen?

Händler X (kein KU) verkauft beispielsweise CDs für 15€.
A wirbt B als Kunde und erhält dafür von X 5€ Provision.

Muss X für die 15€ Umsatzsteuer zahlen oder nur 10€, wenn er
5€ gleich „weitergibt“?

Er muss erstmal für seinen Verkauf 16% Mehrwertsteuer auf den VK-Netto-Preis erheben. Diesen Betrag hat er ans FA abzuführen.

Was ist unabhängig davon mit den 5€ bei Auszahlung an A zu
bendeken bezüglich der Steuern, wenn A Privatmann ist?

Möglichkeiten:

A) Aushilfslohnquittung
B) Provisionsnettozahlung mit Hinweis auf die Steuerpflicht des Empfängers gegen Quittung, daß dem Empfänger dieses bekannt ist und er selbst diesen Betrag versteuern wird.
C) Provisionsnettozahlung zzgl. MWst. wenn der Prov-Empfänger Gewerbetreibender ist.

wenn A vorsteuerabzagsberechtigt ist, muss X dann 16% von 5€
aus seinem Verdienst noch „drauflegen“ oder sind die Steuern
„automatisch“ enthalten, wenn er die 5€ auzahlt bzw. muss X
überhaupt Steuern für die Auszahlung entrichten? Und wie
werden diese 5€ in die Buchhaltung aufgenommen?

Bei dieser Frage solltest du dir grundsätzlich einmal das Prinzip der Vorsteuer/Mehwertsteuer/Umsatzsteuer hier im forum in entsprechenden Beiträgen anschauen oder deinen STB fragen.

gruss