Versteuerung von Seemanns Heuer

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der Besteuerung von Seemanns Heuer in Deutschland bzw. Österreich.

Ich werde ab Januar für 6 Monate auf einem Schiff arbeiten, das unter maltesischer Flagge fährt, mit einem zypriotischen Seemansvertrag. Mein Hauptwohnsitz ist noch in Deutschland, aber das Konto, worauf das Einkommen überwiesen werden wird, ist in Österreich, da ich die letzten 5 Jahre dort gearbeitet habe und dort auch ein Kredit abzuzahlen ist. Meine Frage ist nun: das Gehalt wird ja so nicht versteuert und ich müsste es dann doch selbst versteuern. Aber in Österreich oder in Deutschland?

Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Auf jeden Fall sind Sie in Deutschland steuerpflichtig, wenn Sie hier Ihren Wohnsitz haben. Für Seeleute gab es mal eine „Freistellungsbescheinigung“, ob es die heute noch gibt, weiß ich nicht. Am Besten fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihr Finanzamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Wegen Wohnsitz in Deutschland in D unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.

Solange er sich auf Hoher See befindet, gilt er als in dem Land befindlich, unter dessen Flagge das Schiff fährt; in Hoheitsgewässern anderer Länder befindet er sich jeweils in dem betreffenden Land.

Die Besteuerung richtet sich also für die Zeit, die ein Seemann auf Hoher See ist, nach eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, unter dessen Flagge das Schiff unterwegs ist, und nach DBA mit den Ländern, in dessen Küstengewässern er fährt.

Die Dauer der Fahrten auf Hoher See kann u.U. dazu führen, dass die Heuer teilweise nicht der deutschen Einkommensteuer unterworfen ist.

Hallo,
es tut mir sehr leid,doch ich kann deine Frage nicht beantworten!
Hoffentlich können Andere helfen!
Gruß Brendon

tut mir leid, zu diesem Thema kann ich nichts beitragen.

Hallo.
Leider kann ich Dir nicht weiter helfen…sorry.
LG

Hallo =)
nach langem hin und her hab ich es jetzt so gelöst, dass ich mich einfach auch in Österreich Hauptwohnsitz gemeldet habe. Somit kann ich das Gehalt dann auch in Österreich versteuern und muss in Deutschland nichts mehr zahlen (dank dem Doppelbesteuerungsabkommen). In Österreich muss ich, da der Betrag in der 11000 Freigrenze liegt und ich danach meinen Wohnsitz hier komplett auflöse, nichts zahlen. Also so sollte es laut Finanzamt jetzt auch richtig sein.
Danke für eure Antworten
lG