Versteuerung von Service Fahrzeuge

Müssen Mitarbeiter für sogenannte Servicefahrzeuge auch den Geldwerte bezahlen, wenn sie das Fahrzeug mit nach Hause nehmen und wann ist ein Fahrzeug steuerlich ein Servicekfz.

Müssen Mitarbeiter für sogenannte Servicefahrzeuge auch den
Geldwerte bezahlen, wenn sie das Fahrzeug mit nach Hause
nehmen und wann ist ein Fahrzeug steuerlich ein Servicekfz.

Sorry, das weiß ich nicht.
Gruß Claus

Hi,

da kann ich dir nicht weiterhelfen. Im Gesetz ist ja immer nur allgemein von Kfz die Rede. Von einer anderen Behandlung im Zusammenhang mit Servicefahrzeugen weiß ich nichts. Kann mir aber gut vorstellen, das es einen Unterschied macht ob ich das Servicefahrzeug privat zur Heimfahrt nutze, oder ob ich es zur Heimfahrt nutze weil man abrufbereit (einsatzbereit) sein muss, für den Fall „das die Arbeit ruft“.

MfG

Tut mir leid, das kann ich nicht beantworten, da ich den Ausdruck Servicekfz in steuerlicher Hinsicht nicht kenne. Allgemein gilt, dass das Fahrzeug als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn es privat genutzt wird. Zur privaten Nutzung zählt auch der Weg zur Arbeit. Andererseits kann ja die km-Pauschale zur Anrechnung kommen. Wenn das Kfz allerdings nur mit nach Hause genommen wird, um bei Bereitschaftsdienst quasi einsatzbereit zu sein, zählt das als Dienstfahrt und unterliegt nicht der Besteuerung (stellt also keinen geldwerten Vorteil dar).

Müssen Mitarbeiter für sogenannte Servicefahrzeuge auch den
Geldwerte bezahlen, wenn sie das Fahrzeug mit nach Hause
nehmen und wann ist ein Fahrzeug steuerlich ein Servicekfz.