Servus,
es geht dabei um Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit als Schriftsteller oder Journalist (je nachdem, was das für Beiträge sind).
Die Einkünfte, die bei der Veranlagung zur ESt zu berücksichtigen sind, werden ermittelt als Überschuss der Betriebseinnahmen (= die in einem Jahr zugeflossenen Honorare) über die Betriebsausgaben (= alle abgeflossenen Ausgaben, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen; z.B. der Journalist schreibt über Imam-Ehen in Gretna Green und fährt zu diesem Zweck dort hin, um ein Interview mit einem Imam in Gretna Green zu halten: Seine Reisekosten sind Betriebsausgaben, falls die Reise nicht privat mitveranlasst war).
Bei nebenberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit kann der Autor 25 % der Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgaben abziehen, dann aber überhaupt keine anderen Ausgaben mehr.
Schöne Grüße
MM