ich habe mal ein paar Fragen zu meiner Einkommenssteuereklärung. Vorab erst einmal die Fakten:
Ich bin freiberuflicher Journalist und ordentlich eingeschriebener Student. Bislang ging das auch sehr gut und ich konnte mich prima finanzieren. Leider lief es in letzter Zeit jedoch schlechter, so dass ich einen weiteren Job als Nachtwache angenommen habe.
Aus der freiberuflichen Tätigkeit werde ich wohl dieses Jahr insgesamt etwa 4000 EUR Einnahmen nach EÜR haben.
Was meine andere Tätigkeit angeht, da bin ich ein wenig unerfahren, was die Steuer angeht, da ich bislang nur freiberuflich gearbeitet habe, seit ich Steuererklärungen mache.
Ich verdiene monatlich etwa 600-700 EUR als Nachtwache. Ich bekommen monatlich die Abrechnung, in der auch die Sozialabgaben, sprich Rentenversicherung aufgeführt sind. Eine Lohnsteuerkarte habe ich meinem Arbeitgeber nie abgeben müssen und Steuerabgaben sind auf diesen Abrechnungen auch nie vermerkt. Im letzten Jahr habe ich dort vier Monate gearbeitet, so dass ich insgesamt auf ca. 7000 EUR Einnahmen aus Nachtwache+Journalismus komme, also wohl auch dieses Jahr keine Steuern abdrücken muss.
Nun meine Fragen:
Unter welchem Punkt gebe ich bei der Steuererklärung meine Einkünfte aus dem Nachtwachen-Job an?
Unterliege der Lohn dem Lohnsteuerabzug? (Frage aus meinem Steuerprogramm)
Was ist das eigentlich für eine Beschäftigungsart, die ich da habe? Midi-Job? Und bräuchte ich da nicht eigentlich eine Lohnsteuerkarte?
Falls ich mal wieder mehr als Journalist verdiene, z. B. 15000 EUR im Jahr, hat das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Nachtwachen-Job bzw. meinem Arbeitgeber bei der Nachtwache?
Mache ich irgendwas falsch, bzw. mein Arbeitgeber?
normalerweise sind Nebenjobs nicht in der Steuererklärung anzugeben,wenn sie auf der 400 € Basis abgerechnet werden, was auch die Angaben zur Rentenversicherung erklären würde. Auswirkungen haben sie nicht, wenn du mal wieder als Journalist arbeitest, solange sie nicht die 4.800,-- € Grenze im Jahr überschreiten (12x400,–€), falls sie höher werden, dann mußt du auf Steuerkarte arbeiten.
lg. othello
Unter welchem Punkt gebe ich bei der Steuererklärung meine
Einkünfte aus dem Nachtwachen-Job an?
Anlage N. Daten aus der elektronische Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
Unterliege der Lohn dem Lohnsteuerabzug? (Frage aus meinem
Steuerprogramm)
Grundsätzlich ja.
Was ist das eigentlich für eine Beschäftigungsart, die ich
da habe? Midi-Job? Und bräuchte ich da nicht eigentlich eine
Lohnsteuerkarte?
Ja, für 2010 gab es noch eine Lohnsteuerkarte. Nach welcher Steuerklasse rechnet Ihr Arbeitgeber denn ab? Was steht auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Falls ich mal wieder mehr als Journalist verdiene, z. B.
15000 EUR im Jahr, hat das irgendwelche Auswirkungen auf
meinen Nachtwachen-Job bzw. meinem Arbeitgeber bei der
Nachtwache?
Nein. Sie müssen dann aber mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Mache ich irgendwas falsch, bzw. mein Arbeitgeber?
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, warum er von Ihnen keine Lohnsteuerkarte angeforert hat.
Unter welchem Punkt gebe ich bei der :Steuererklärung meine
Einkünfte aus dem Nachtwachen-Job an?
anlage N
Unterliege der Lohn dem Lohnsteuerabzug? (Frage :aus meinem
Steuerprogramm)
grds. unterliegt jeder lohn bei abhängiger beschäftigung dem lohnsteuerabzug. unter gewissen bedingungen und grenzen kann davon abgesehen werden. diese grenzen sind bei dir aber überschritten.
daß der ag keine lohnsteuerkarte haben wollte, ist eigenartig, aber erstmal sein problem.
angeben mußt du bei der steuer alle einkünfte, aus beschäftigung, freiberuf und ggfs. zinsen, dividenden etc.
Was ist das eigentlich für eine Beschäftigungsart, :die ich da habe? Midi-Job?
liegt bei dem genannten betrag nach (midi bis 800 euro), muß aber nicht sein. grds. „darf“ man auch im regulären beschäftigungsverhältnis weniger als 800 euro verdienen
Und bräuchte ich da nicht eigentlich eine
Lohnsteuerkarte?
ja, siehe oben.
Falls ich mal wieder mehr als Journalist verdiene, :z. B. 15000 EUR im Jahr, hat das irgendwelche :Auswirkungen auf
meinen Nachtwachen-Job bzw. meinem Arbeitgeber bei der
Nachtwache?
nein, es hat auswirkungen auf deine steuerlast.
Mache ich irgendwas falsch, bzw. mein Arbeitgeber?
du nicht, eher dein arbeitgeber. frag bei ihm nach, wie er dich „angemeldet“ hat und wie er dich versteuert. es geht hier nicht nur um die steuerlast, sondern auch um die sozialversicherungsbeiträge. das solltests du im eigenen interesse klar haben!
Hallo Stratokles,
ich bin mir leider nicht ganz sicher!
ich würde die Einkünfte in der Anlage N angeben
ich meine ja.
ich würde meinen Arbeitgeber um eine Lonsteuerbecheinigung bitten. Darauf kann man auch sehen, ob und wie das Einkommen durch den Arbeitgeber versteuert wurde. Wahrscheinlich pauschal. Dann muss es auch durch den Arbeitnehmer nicht versteuert werden, da es ein geringfügiges Einkommen ist.
ich kann leider nicht sagen, wieviel man in einem Nebenjob steuerfrei verdienen kann.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
Viele Grüße Sylke
Hallo Stratokles,
du stellst einfach zu viele Fragen.
Wenn du unter 8000 Euro und ein paar zerquetschten bleibst zahlst Du keine Steuern.
Im übrigen was willst Du zurückerhalten wenn dir keine einbehaltenen Steuern bescheinigt wurden?
Gruss Hermann47
ertmal verwundert es mich, das Sie für den Nachtwachejob keine LSt-Karte abgeben mussten!!
DIe Einkünfte gehören auf Anlage N.
Ja, der unterliegt dem LST-Abzug, aber bei LSt-Klasse 1 fällt bis ca. 800 Euro Monatlich keine an.
Ja, es ist ein Midi-Job, wo Sie geringere SV-Beiträge abgezogen bekommen. Aber LSt-pflichtig ist dieser trotzdem.
Nein, es kann nur zu Nachzahlungen ESt(=LSt) kommen bei der Jahreserklärung, weil ja dann die 15.000 unversteuert sind und Sie über den Freibetrag kommen.
„Eine Lohnsteuerkarte habe ich meinem Arbeitgeber nie abgeben müssen“:
Merkwürdig. Sie sollten Ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte bzw. die Ersatzbescheinigung vom Finanzamt nachweislich aufdrängen.
Unter welchem Punkt gebe ich bei der Steuererklärung meine
Einkünfte aus dem Nachtwachen-Job an?
Anlage N
Die Werbungskosten als unselbständiger Arbeitnehmer nicht vergessen!
Unterliege der Lohn dem Lohnsteuerabzug?
dDs muss Ihr Arbeitgeber selbständig klären, denn nur er ist für die ordnungsgemäße Aführung der Lohnsteuer verantwortlich.
Der Arbeitgeber muss Ihnen immer eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Darauf müssen sämtliche Abzüge vom Bruttolohn/Gerhalt aufgeführt sein.
Wenn Lohnsteuer von Arbeitgeber abgeführt wurde, dann muss das sowohl auf der monatlichen Lohnabrechnung als auch auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Was ist das eigentlich für eine Beschäftigungsart, die ich
da habe?
Da im Jahresdurchschnitt für die Nachtwache über 400 Euro monatlich, ein sogenannter Midi-Job mit reduzierten Sozialabgaben.
Und bräuchte ich da nicht eigentlich eine Lohnsteuerkarte?
Meiner Meinung JA. Einfach beim Finanzamt formlos eine Lohnsteuerersatzbescheiningung anfordern.
Falls ich mal wieder mehr als Journalist verdiene, z. B.
15000 EUR im Jahr, hat das irgendwelche Auswirkungen auf
meinen Nachtwachen-Job bzw. meinem Arbeitgeber bei der
Nachtwache?
Meiner Meinung nach Nein, höchstens das Verbot bzw. die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten.
Mache ich irgendwas falsch, bzw. mein Arbeitgeber?
Der Fragesteller macht in keinen Fall etwas falsch. Darüber hinaus fragt er, was sehr positiv ist, denn man kann nicht alles wissen.
Ob der Arbeitgeber (Nachtwache) was falsch macht kann ich mangels Detaildaten nicht beurteilen.