Versteuerung von Verpflegungsmehraufwendungen

Hallo,

folgender angenommener Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer(AN) wird von seinem Arbeitgeber(AG) auf Dienstreise geschickt. Das Projekt (innerhalb Deutschlands) geht nun weit über 3 Monate hinaus.
Nach 3 Monaten am selben Projektort muss der AN die Verpflegungsmehraufwendungen ja versteuern.
Fahrt- und Hotelkosten trägt der AG.

Gibt es für den AN irgendeine Möglichkeit, sich z.B. über die Steuererklärung diese gezahlten Steuern zumindest teilweise zurückzuholen?
Schliesslich wird der AN ja vom AG solange auf Reisen geschickt und ist somit nicht selbst für diesen langen Aufenthalt am Projektort verantwortlich.

Danke & Gruß
Frank

Servus,

die Idee dabei ist, dass jemand sich nach einer so langen Zeit an einem Ort so gut auskennt, dass ihm faktisch keine Mehraufwendungen für Verpflegung erwachsen, weil er nicht teurer lebt als zu Hause. In der Regel wird bei einem solchen Zeitraum auch eine Unterkunft da sein, die die Zubereitung von Mahlzeiten ermöglicht. Insofern gibts da aus der Sicht des Gesetzgebers auch nichts zurückzuholen, weil kein Aufwand anfällt, der - pauschal oder im Einzelnachweis - durch den Aufenthalt auf dem Projekt veranlasst wäre.

Man sieht deutlich, dass die Verfasser der jüngeren Zutaten des EStG nie versucht haben, in Stavanger zwei Brötchen, einen kleinen Becher Joghurt und 125g Käse zu kaufen und danach wenigstens noch das Geld für den Bus nach Hause in der Tasche zu haben: Ist gar nicht so einfach, das. Auch für Eingeborene nicht.

Schöne Grüße

MM