Wenn jemand eine GbR gründet und alle Gesellschafter eine „Einlage“ (in Bar) miteinbringen (bsp. 200 Euro). Muss diese Einlage irgendwie versteuert werden oder nicht ?!
Wie sieht es aus, wenn man beschliest, das man 1 Jahr nach der Eröffnung des Gewerbe nochmal eine Einlage einbringt. Muss es dann versteuert werden?