Verstöße gegen das Einfahrverbot in Umweltzonen

Würde eine Einfahrt mit einer gelben Plakette in eine Umweltzone, in der die Grüne Plakette verlangt würde, pro Einfahrt geahndet oder pro Tag? Wie ist das wenn man beispielsweise parken würde und an einem Tag mehrfach „ertappt“ wird?

Wie wäre der Sachverhalt, wenn beispielsweise der Verkehr auf einer Autobahn durch eine Umweltzone umgeleitet wird, in die man eigendlich mit der Schadstoffplakette nicht einfahren dürfte?

Bereits jetzt herzlichen Dank

Würde eine Einfahrt mit einer gelben Plakette in eine
Umweltzone, in der die Grüne Plakette verlangt würde, pro
Einfahrt geahndet oder pro Tag?

Hi,

ist wie wenn jemand mehrfach am Tag geblitzt wird, jedesmahl ein Verstoß

Wie ist das wenn man
beispielsweise parken würde und an einem Tag mehrfach
„ertappt“ wird?

In dem Fall wüsste ich niemals wer gefahren ist. Das Auto kann ja nicht bestraft werden, nur der Fahrer. Aber keine Ahnung wer das Auto da abgestellt hat.

Wie wäre der Sachverhalt, wenn beispielsweise der Verkehr auf
einer Autobahn durch eine Umweltzone umgeleitet wird, in die
man eigendlich mit der Schadstoffplakette nicht einfahren
dürfte?

Dann wäre es mal wieder klar das es an dem Unvermögen der Planer liegt.
Was willste machen, umdrehen und Geisterfahrer spielen?

Dürfte also nie vorkommen.

Q-Gruß

Nicht sehr hilfreich-wenn man nicht weiss wer gefahren ist wird ein Fahrtenbuch auferlegt…

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Nicht sehr hilfreich-wenn man nicht weiss wer gefahren ist
wird ein Fahrtenbuch auferlegt…

Hi,

bei so eine Banalität, 40€ 1P höchst unwahrscheinlich.

141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
B - 1 40,00
[http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf)

Sollen vernünftige Gesetze machen, dann kommt der Unsinn nicht vor.

Q-Gruß

Nicht sehr hilfreich-wenn man nicht weiss wer gefahren ist
wird ein Fahrtenbuch auferlegt…

…ja, vielleicht und auch nur für ein Jahr maximal.

Bei uns in der Stadt darf jeder mit einer Plakette fahren. Und sei sie noch soooo tiefrot. Hauptsache ist man hat eine.

Nenn doch mal deine Stadt, würde mich interessieren. Ausser es ist Stuttgart.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umweltp…

Und dann lässt man sich als Anwohner eben eine Ausnahme „genehmigen“.
Denn so einfach kann man niemanden zwingen sich ein anderes Auto zuzulegen oder alternativ zwei Kilometer vor der Stadt zu parken…

Die Missachtung des Einfahrtsverbots ist nur eine Ordnungswidrigkeit mit 20 Euro Verwarnungsgeld. Denn es besteht keine Gefährdung des weiteren Verkehrs, der mit der richtigen Plakette (auch) fahren darf.

Gruß
T.

…ja, vielleicht und auch nur für ein Jahr maximal.

Hi,

und man kann seiner Fantasie freien Lauf lassen :wink:

Bei uns in der Stadt darf jeder mit einer Plakette fahren. Und
sei sie noch soooo tiefrot. Hauptsache ist man hat eine.

Man braucht keine Plakette wenn man in keine dieser Zonen fährt. Und im Prinzip ist es egal ob keine Plakette, oder falsche Plakette.
Mein Auto bekommt aus Prinzip keine Plakette. Mach doch nicht jeden Unfug mit.

Nenn doch mal deine Stadt, würde mich interessieren. Ausser es
ist Stuttgart.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umweltp…

Es gibt da einige Städte.

Und dann lässt man sich als Anwohner eben eine Ausnahme
„genehmigen“.

Und diese Ausnahmegenehmigungen, wenn sie überhaupt erteilt werden, kosten richtiges Geld. Da sind gleich mal einige 100 Euronen fällig.

Denn so einfach kann man niemanden zwingen sich ein anderes
Auto zuzulegen oder alternativ zwei Kilometer vor der Stadt zu
parken…

Du kennst unsere Eurokraten nicht :frowning:((

Die Missachtung des Einfahrtsverbots ist nur eine
Ordnungswidrigkeit mit 20 Euro Verwarnungsgeld. Denn es
besteht keine Gefährdung des weiteren Verkehrs, der mit der
richtigen Plakette (auch) fahren darf.

Ist etwas Teurer 40€ und ein Pünktchen.
Irgendwie muss man den Dummfug doch auch durchsetzen
141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
B - 1 40,00€
[http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf)

Q-Gruß

Hallo,

Denn so einfach kann man niemanden zwingen sich ein anderes
Auto zuzulegen oder alternativ zwei Kilometer vor der Stadt zu
parken…

also hier bei mir in der Stadt sind an den (grösseren) Strassen stadteinwärts Schilder angebracht, die einen zum nächstgelegenen Park&Ride-Parkplatz leiten. Und der „Zwang“, diese zu nutzen, ist natürlich insofern vorhanden, als dass die Alternative Bussgelder und Punkte sind.

Zudem möchte ich erwähnen, dass man natürlich dazu „gezwungen“ werden kann, sich ein anderes Auto anzuschaffen. Die Alternative „ÖPNV“ bleibt immer, von daher ist „Zwang“ vielleicht das falsche Wort. Wenn z.B. ein Fahrzeug die HU nicht besteht und aufgrund mangeldem Interesse an Reparaturen auch keine Plakette bekommt.
Sollte der Fahrzeughalter Deiner Meinung nach weiterhin berechtigt sein, mit nem möglicherweise schrottreifen Fahrzeug durch die Gegend zu fahren?

Viele Grüsse
d.

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Und diese Ausnahmegenehmigungen, wenn sie überhaupt erteilt
werden, kosten richtiges Geld. Da sind gleich mal einige 100
Euronen fällig.

Leider ist alles falsch.
II. 1.1.1 ff http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2930…

Niemand kann gezwungen werden sich ein modernes Automobil zu kaufen. Man kann ihn aber zwingen nachzurüsten wenn es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sonst gibt es für unter 30 Euronen eine Ausnahmegenehmigung.

Andere Bundesländer verfahren so weit ich weiss ähnlich.

Gruß
T.

Hallo,

es kann sein, dass ich den Text falsch verstehe, aber da wird doch auch auf die „Besonderen Voraussetzungen“ verwiesen. Die gibts aber nicht für jeden, der halt keinen Bock hat, sein Auto nachzurüsten oder zu wechseln.

Die Gebühren können anscheinend von jeder Stadt unabhängig erhoben werden, kann es da Höchstgrenzen geben?

Viele Grüsse
d.