Moin,
mal angenommen Person x arbeitet bei Firma y. Nun möchte x mit y einen Aufhebungsvertrag zur 2. Jahreshälfte machen. Dadurch stehen ihm ja eigentlich 24 gesetzliche Urlaubstage zu.
Kann Person x in dem Vertrag auf den gesetzliche Urlaub verzichten, bzw. weniger als den gesetzlichen Urlaub nehmen oder ist diese Regelung eurer Meinung nach unzulässig?
Was meint ihr?
Danke