Verstößt der aktuelle Koalitionsvertrag gegen das Grundgesetz?

Hallo zusammen,

um genauer zu sein, stört mich der Punkt   Kooperation der Fraktionen , hier heißt es:

„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfrak- tionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“  (Koalitionsvertrag)

Steht dies nicht im Widerspruch zum  Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also das Bundestagsabgeordnete keinen Zwängen unterliegen?

Ein Koalitionsvertrag ist rechtlich nicht bindend sondern vielmehr eine Absichtserklärung. Weder kann die SPD auf Einhaltung des Koalitionsvertrages durch die CDU vor einem Gericht klagen, noch kann aufgrund des Koalitionsvertrages ein einzelner Abgeordneter auf ein bestimmtes Verhalten verklagt werden. Die zitierte Formulierung ist zwar schlechter politischer Stil aber kein Verfassungsbruch, da hierdurch kein rechtlicher Zwang bewirkt werden kann.
Problematischer ist seit bestehen der Bundesrepublik der Umstand, dass die Parteien und nicht die Fraktionen die Koalitionsverträge aushandeln, also anders als dies vorgesehen ist. Dies führt dazu, dass die CSU in voller Verhandlungsstärke an den Koalitionsrunden teilnehmen, obschon sie als Teil der CDU/CSU-Fraktion eigentlich nur ein Teil der Christdemokratischen Delegation sein dürften. Es verhandeln also genaugenommen nicht 3 Parteien, sondern 2 Parteien und eine Landesregierung. Ob dies im Sinne des Systems ist, ist meiner Ansicht nach weit fraglicher.

Hallo, stimme der bereits gegegenen Antwort zu. Der K-Vertrag wird (immer) zwischen Parteien geschlossen. Die gewählten Abgeordneten sind IMMER nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sowie die Theorie, die nicht gegen das GG verstößt… :smile:

Ich schließe mich der Antwort von Hirche an. 
Auch finde ich die Formulierung im KV zumindest suboptimal.