Verstopfter Abfluss

Guten Tag,
einer der Mieter hat mich angerufen und gesagt, dass sein Wasserabfluss in der Küche verstopft sei. Daraufhin habe ich einen Rohrreiniger beauftragt und den Mieter darauf hingewiesen, dass hierdurch evtl Kosten auf ihn zukommen würden. Der Rohrreiniger hat festgestellt, dass die Rohrleitung durch Fett verstopft war. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Reparaturen bis 70€ und maximal bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen hat. Die Rechnung betrug ca 200€. Muss der Mieter hiervon etwas oder alles zahlen?
Danke für Eure Rückmeldung!

Als erstes muß ich sagen hast Du einen teuren Rohrreiniger erwischt. Aber das kannst Du jetzt auch nicht mehr ändern.
Die Frage ist, was steht auf seinem Monteurbericht? War die Stichleitung verstopft oder die Fallleitung?
War es nur die Stichleitung, dann muß der Mieter voll haften. Denn dann war es ja auch sein verschulden.
War es aber die Fallleitung, dann muß der Vermieter zahlen, egal was im Mietvertrag für komische Klauseln stehen.

Gruß Kanalreinigung Jakobs

Hallo

Ohje, ist ja eher eine Frage für den Bereich „Recht“
Ist natürlich so ne Sache, wenn die Mieter in den Abfluss reinkippen was geht und dann auf einmal Probleme haben und die Ursache durch sie entstanden ist.
Auf der Schiene könnte man denen evtl. anteilig etwas in Rechnung stellen. Man kann ja sagen das man so kullant wäre und die Hälfte übernimmt und den Rest müssen sie zahlen und in der Zukunft müssen sie für sowas selber aufkommen wenn sie das verursacht haben; ist ja dann deren Eigenverschulden.
Würde das natürlich auch schriftlich aufsetzen und gut ist.

Wäre ich Mieter, würde ich das als fair erachten, besser als wenn ich alle Kosten auf´s Auge gedrückt bekommen würde.
Wenn natürlich schon immer Probleme mit dem Abfluss bestanden haben, kann man den Mietern das natürlich nicht ankreiden, könnten ja am alten Abwassersystem liegen, je nach Ort der Verstopfung auch verursacht durch Mieter darüber oder halt Vormieter haben da schon „Vorarbeitet“ geleistet.
Die Info könnte man dann in diesem Zuge alle Mietern als freundliche Information zukommen lassen.

Gruß
Nelsont

P.S: Das sind alles nur Vorschläge und Gedankengänge und keinerlei rechtliche Tatsachen, bin ja schließlich kein Anwalt.

Hallo!

Ich kann Sie leider nicht rechtlich beraten… bei uns zahlen meistens die Vermieter wenn ein Verschulden des Mieters nicht nachweisbar ist.

Gruß, Thorsten Neumann

Guten Tag,

wir können leider keine Rechtsberatung leisten.

Mit freundlichem Gruß,
Abfluss-AS-Allianz

hallo,

normalerweise ist es so, das die kosten zur beseitigung einer kanalverstopfung dann vom mieter zu zahlen sind, wenn die verstopfung zwischen der küche und dem fallstrang liegt. sollte die verstopfung im fallstrang liegen, und der mieter ist der einzige nutzer sollte er auch hier für die kosten aufkommen, es sei denn, dieser fallstrang wird von mehreren parteien genutzt. dann müßte aber wenn ihr mieter z.b. im eg wohnt und der mieter im 1.og wasser in der küche ablaufen läßt diesees in der küche des mieters im eg heraus kommen. war dies nicht der fall, so liegt eindeutig die eerstopfung in der leitung bis zum fallstrang.

ich möchte sie aber vorsorglich darauf hinweisen, das ich kein sachverständiger im sinne eines rechtstreites bin. sie können ja aber auch die eventuell für sie anfallenden kosten über instandhaltungskosten auf die mieter umlegen, den den gleichen abfluss benutzen.

mfg. dieter greulich