angenommen, jemand wohnt in einem Studentenwohnheim. Für den Fall der Notwendigkeit von Reparaturarbeiten und ähnlichem soll der Hausmeister kontaktiert werden.
Nun ist der Abfluss der Küchenspüle verstopft und zwar so, dass man dies selbst nicht durch Abbauen und durchspülen der erreichbaren Rohr-Teile beheben kann.
Nachdem auf ein ausgefülltes und in den Hausmeisterbriefkasten eingeworfenes Reparaturformular nicht reagiert wurde, ging man nochmals persönlich zum Hausmeister und wies ihn darauf hin, er möge die Problematik beheben (lassen).
Da alles so aussieht, als würde sich nach wie vor nichts tun:
Kann man in solch einem Fall einen unabhängigen Klempner (oder was man da bräuchte) rufen und die Rechnung ans Studentenwerk schicken?
Wäre das rechtens und falls ja, wie lange müsste man warten, ob der Hausmeister sich noch regt?
Ich meine der Hausmeister bzw. der Vermieter müsste hier auch eine externe Firma beauftragen.
Das kann natürlich dauern, wobei für diesen Zeitraum wohl eine Mietminderung zulässig ist. Zumal es so den Anschein hat, das nicht reagiert wird.
Ersatzvornahme würde nur zulässig sein, wenn eine Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Im Üblichen sind das wohl 7 Tage (habe ich jedoch nicht genau im Kopf) ab Zugang des Schreibens, dass mit Einschr. Rücksch. versendet werden sollte.
Fraglich ist jedoch auch, wenn der mit der Reparatur beauftragter Unternehmer aufgrund der Mangelbehebung beispw. andere Räume betreten oder gar hier Leistungen frei legen muss, ob dies ohne Zustimmung des Vermieters einfach möglich ist. Ich denke nicht, sodass auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters gegeben sein muss.
Hier wäre angebracht, direkt an den Vermieter zu treten, ihn daraufhinweisen, das umgehender Handlungsbedarf besteht und ihn auch darauf hinweisen, dass man von einer Mietminderung Gebrauch machen wird.
Ein Dialog ist aber doch immer noch besser, als Ersatzvornahme zu beauftragen. Die Rechnung dieser muss zunächst der Besteller zahlen, also nicht der Vermieter wenn er nicht Auftraggeber des Klempners ist, und womöglich artet alles in einem gerichtlichen Streit.
Hi Otsegolectric, (Tastatur kaputt?)
telefonier doch einfach mal mit dem Studentenwerk, dem Du die Rechnung schicken willst.
Vielleicht bist Du ja nicht der Erste, der so eine Schote vom Hausmeister erzählt?
Ansonsten würde ich (vor dem Risiko auf einer Riesenrechnung sitzenzubleiben) aus dem Bauhaus so eine Stahlkurbel zu holen, mit der im Rohr rumstochern und gucken obs klappt. Wenn ja verkauf sie dem Hausmeister, wenn nein auch verkaufen
Du willst da noch etwas wohnen bleiben, daher würde ich von juristischer Seite wenig bis gar nichts unternehmen.
Sorry, ianal - aber mit Studiwohnheimen kenne ich mich aus
Ansonsten würde ich (vor dem Risiko auf einer Riesenrechnung
sitzenzubleiben) aus dem Bauhaus so eine Stahlkurbel zu holen,
mit der im Rohr rumstochern und gucken obs klappt.
Sorry, ianal - aber mit Studiwohnheimen kenne ich mich aus
Du willst da noch etwas wohnen bleiben, daher würde ich von
juristischer Seite wenig bis gar nichts unternehmen.
bitte? studenten sind doch keine mieter zweiter klasse! auch wenn es durchaus zweitklassige studenten gibt…
ein mieter hat rechte, und das nicht zu knapp. eines davon ist, daß mängel an der mietsache durch den vermieter und auf dessen kosten zu beseitigen sind, sofern sie nicht der mieter verursacht hat.