wenn ein Mieter auszieht und 4 wochen nach dem Auszug stellt der alte Vermieter fest, dass ein Abfluss nicht einwandfrei funktioniert. Daraufhin wird ein Klempner beauftragt, der den Abfluss prüft. Dieser Klempner stellt fest, dass der Abfluss u. a. dadruch in seiner Funktion beeinträchtigt war, dass Teile im Abfluss waren, die dort nicht hineingehören.
Kann der Vermieter grudnsätzlich davon ausgehen, dass die Teile vom letzten Mieter stammen und diesem die Kosten des Klempners aufbürden? Oder kann es in einem Mehrparteien Haus nicht generell sein, dass die Beeinträchtigung des Abflusses aus anderen Bereichen beeinflusst wird und vielleicht sogar noch Teile vom Vor-Vormieter im Abfluss waren?
bezüglich der Übernahme der Kosten: das kommt - wie fast immer - darauf an.
Nämlich zunächst darauf ob der Abfluss innerhalb der Wohnung verstopft ist, oder die Sammelleitung des Hauses.
Bei ersterem ist sicher, dass der Mieter Verursacher der Verstopfung ist, wobei dann auch noch festgestellt werden muss, ob er dies auch zu vertreten hat. Bei zweitem ist nicht direkt festzustellen, ob ein bestimmter Mieter Verursacher ist.
Bezüglich „nach Auszug“. Der VM hat ca. 6 Monate Zeit um versteckte Mängel aufzudecken und den ausgezogenen Mieter dafür ggf. haftbar zu machen. Natürlich nur, wenn der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Dafür ist unter anderem die Kaution da.