Hallo,
angenommen Person A mietet sich eine Wohnung in der keine EBK vorhanden ist. Person A hätte zu diesem Zeitpunkt nicht das Geld sich eine Einbauküche zu holen und stellt sich vorerst nur einen Herd und einen Kühlschrank in die Küche.
Nach ein paar Monaten kauft sich Person A eine Einbauküche und lässt sich diese aufbauen. Nun stellt Person A fest, dass der Abfluss verstopft ist. Mit „Rohrfrei“ wäre dort nichts zu machen. Der Abfluss müsste maschinell frei gemacht werden.
Der Vermieter würde darüber informiert werden und guckt sich den Abfluss an. Er würde Person A versichern ein Handwerksunternehmen zu beauftragen.
Nehmen wir nun an es vergehen 2-3 Wochen und weder der Vermieter noch ein Handwerksunternehmen hätte Person A kontaktiert bezüglich eines Termins. Person A versucht den Vermieter mehrfach zu kontaktieren. Der Vermieter wäre zu diesen Zeitpunkten nicht zu erreichen. Person A spricht auf die Mailbox um den Vermieter darüber zu informieren.
Nach einiger Zeit hätte sich der Vermieter immer noch nicht gemeldet.
Könnte Person A nun selbst einen Handwerker kontaktieren und die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lassen, sofern die Rechnung die „üblichen“ „Kleinreperaturkosten“ (oder wie man das nennt) übersteigen würde? Bzw. wäre das nicht ein verdeckter Mangel, da dieses Problem ja schon vor dem Einzug bestanden haben muss und der Vermieter müsste das so oder so übernehmen?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
Grüße
jo