Verstopfter Abfluss, Vermieter reagiert nicht

Hallo,

angenommen Person A mietet sich eine Wohnung in der keine EBK vorhanden ist. Person A hätte zu diesem Zeitpunkt nicht das Geld sich eine Einbauküche zu holen und stellt sich vorerst nur einen Herd und einen Kühlschrank in die Küche.

Nach ein paar Monaten kauft sich Person A eine Einbauküche und lässt sich diese aufbauen. Nun stellt Person A fest, dass der Abfluss verstopft ist. Mit „Rohrfrei“ wäre dort nichts zu machen. Der Abfluss müsste maschinell frei gemacht werden.

Der Vermieter würde darüber informiert werden und guckt sich den Abfluss an. Er würde Person A versichern ein Handwerksunternehmen zu beauftragen.

Nehmen wir nun an es vergehen 2-3 Wochen und weder der Vermieter noch ein Handwerksunternehmen hätte Person A kontaktiert bezüglich eines Termins. Person A versucht den Vermieter mehrfach zu kontaktieren. Der Vermieter wäre zu diesen Zeitpunkten nicht zu erreichen. Person A spricht auf die Mailbox um den Vermieter darüber zu informieren.

Nach einiger Zeit hätte sich der Vermieter immer noch nicht gemeldet.

Könnte Person A nun selbst einen Handwerker kontaktieren und die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lassen, sofern die Rechnung die „üblichen“ „Kleinreperaturkosten“ (oder wie man das nennt) übersteigen würde? Bzw. wäre das nicht ein verdeckter Mangel, da dieses Problem ja schon vor dem Einzug bestanden haben muss und der Vermieter müsste das so oder so übernehmen?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Grüße

jo

Möglicherweise hat der Küchenmonteur die Plastiktüte mit der der Abfluss gegen Geruch gesichert war, einfach in das Rohr geschoben.
Im Ernst: Schriftlich beim VM anmahnen. Termin setzen. Wenn dann immer noch nichts passiert ist: rechtliche Beratung über das weitere Vorgehen suchen.

vnA

Servus,

das vorgeschlagene Vorgehen halte ich für viel zu aufwendig.

Ein Rohr- und Abflußreiniger fräst das Fallrohr in etwa einer Viertelstunde frei. Plus Anfahrt macht das eine Stunde, die einschließlich Maschineneinsatz einen knappen Hunderter kostet.

>> Ein Anruf beim Vermieter: „Der Rohrreiniger Pfundtmair hat mir gesagt, daß er das für hundert Euro gradaus in Ordnung bringen kann. Sind Sie damit einverstanden, wenn ich ihn in Ihrem Namen beauftrage?“

Schöne Grüße

MM

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Einen schönen Abend euch beiden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Person A würde wohl letzteren Weg vorerst bevorzugen. Wenn das nichts hilft eine Abmahnung schreiben.

Was wäre im worst case eine angemessene Frist?

Grüße

jo

Da Kanalreinigungsdienste 24 Stunden an 7 Tage Notdienste betreiben, halte ich 2 Werktage für angemessen.
Natürlich ist die genannte Art der Abwicklung die geeignete. Auch ich würde so handeln. Es besteht allerdings das Risiko, dass man hinten auf den Kosten sitzen bleibt. Wobei dieses Risiko recht überschaubar erscheint.

vnA

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Guten Morgen,

nochmals vielen Dank.

@MOD: Frage ist beantwortet, hier kann dicht gemacht werden.

Grüße

Jo