Hallo!
Angenommen, in einer Mietwohnung würde durch eine Verstopfung, die durch eine darunter wohnende Partei nachweislich verursacht wurde, Wasser aus dem Abflussrohr austreten, wann immer die Mietpartei oder irgendein darüber wohnender Mieter Wasser abfließen lässt.
Und angenommen, dass der sofort gerufene Hausmeister das Problem nicht lösen könnte.
Wer müsste dann für die Kosten des (Sonntags!) gerufenen Notdienstes aufkommen, der einen doppelten Satz für seine Handwerkerstunden und den Einsatz seines Gerätes verrechnet und sofort bezahlt werden will. Kann der Vermieter sich auf die Bezahlung der gesamten Notdienst-Handwerkerstunden und den Teil des Gerätes, den sein normaler Installateur-Dienst verrechnen würde, beschränken, oder müsste er die gesamte Rechnung bezahlen?
Und angenommen, der Notdienst hätte zur Überprüfung der Reparatur eine Kamera benötigt, mit der er das Abflussrohr innen begutachtet hätte und mit der er auch die Ursache (unterhalb der darunterliegenden Wohnung) gefunden hätte. Könnte der Vermieter darauf bestehen, diesen Zusatzbetrag nicht bezahlen zu müssen, weil es in seinen Augen nicht absolut notwendig gewesen ist, die Reparatur mit der Kamera zu überprüfen?
schöne Grüße
igel
Für einen Schaden muss der Verursacher zahlen. Ist dieser nicht zweifelsfrei feststellbar, muss der Vermieter zahlen. Eine Verstopfung in einem Bereich den Abwässer mehrerer Nutzer durchfließen ist mE. nie eindeutig zuzuordnen, es sei denn, es hängt noch das Adressschild dran.
Für die restlichen Fragen ist das Mietbrett nicht wirklich geeignet.
vnA
tach
Wer müsste dann für die Kosten des (Sonntags!) gerufenen
Notdienstes aufkommen, der einen doppelten Satz für seine
Handwerkerstunden
hier stellt sich für mich die erste frage: musste es denn unbedingt ein sonntag sein? und das bei einem Abfluss der nicht funktioniert. wäre vielleicht besser gewesen, man hätte den einen tag damit überbrückt, ein anderes waschbecken zu benutzen.
Kann der Vermieter sich auf
die Bezahlung der gesamten Notdienst-Handwerkerstunden und den
Teil des Gerätes, den sein normaler Installateur-Dienst
verrechnen würde, beschränken, oder müsste er die gesamte
Rechnung bezahlen?
der vermieter müsste zahlen. in wie weit du verpflichtest bist die kosten zu reduzieren - sonntags und volles programm mit live-tv, vermag ich nicht zu beurteilen.
Und angenommen, der Notdienst hätte zur Überprüfung der
Reparatur eine Kamera benötigt,
Könnte der Vermieter darauf bestehen, diesen Zusatzbetrag
nicht bezahlen zu müssen, weil es in seinen Augen nicht
absolut notwendig gewesen ist, die Reparatur mit der Kamera zu
überprüfen?
hier wäre es ratsam gewesen, dem guten mann zu sagen, dass er dAs nicht durchführen soll. im nachhinein die dienstleistung nicht zahlen zu wollen, geht meines erachtens nicht.
tschüss bruno
Hallo 
hier stellt sich für mich die erste frage: musste es denn
unbedingt ein sonntag sein? und das bei einem Abfluss der
nicht funktioniert. wäre vielleicht besser gewesen, man hätte
den einen tag damit überbrückt, ein anderes waschbecken zu
benutzen.
Weil die Mieter oberhalb nicht darauf verzichten konnten oder wollten, ihre an diesem Abwasserrohr angeschlossenen Waschbecken zu benutzen, und es so zu immer neuen Überschwemmungen kam.
Danke
igel