Was passiert eigentlich, wenn ein alleinstehender Mieter verstirbt?
Ist dann der Mietvertrag sofort beendet? Oder gibt es eine Frist?
Muss ein Nachkomme den Mietvertrag kündigen?
In meinem Fall ist eine Mieterin aus einer Immobilie in Thüringen verstorben. Ich bin seit 1995 Besitzer der Immobilie. Einen richtigen Mietvertrag gibt es nicht, da die Frau schon zu DDR-Zeiten dort gewohnt hat.
Habe auf meiner „gesammelten Urteile“ WebSite zwei Urteile, wobei eines sagt, ein Mietvertrag wird unter gleichen Bedingungen an den Erben vererbt d.h. wenn deine Mieterin einen Erben hat, darf der unter gleichen Bedingungen in deiner Wohnung weiterleben und dann habe ich noch ein Urteil in dem es heißt, das es da auch ein Gewohnheitsrecht gibt, auch wenn es keinen Mietvertrag gibt.
Habe auf meiner „gesammelten Urteile“ WebSite zwei Urteile,
wobei eines sagt, ein Mietvertrag wird unter gleichen
Bedingungen an den Erben vererbt d.h. wenn deine Mieterin
einen Erben hat, darf der unter gleichen Bedingungen in deiner
Wohnung weiterleben und dann habe ich noch ein Urteil in dem
es heißt, das es da auch ein Gewohnheitsrecht gibt, auch wenn
es keinen Mietvertrag gibt.
dieses Urteil setzt jedoch in seinem Tenor voraus, dass der Erbe in der Mietwohnung mit dem verstorbenen Mieter gelegt hat und dies sein Lebensmittelpunkt gewesen ist. Dieses Urteil ist so nicht anzuwenden, wenn der Erbe nicht in der Wohnung des Verstorbene gewohnt hat ,aber einziehen will. Hier kann der Vermieter mit einem vereinfachten Kündigungsgrund mit der Drei-Monats-Frist kündigen, wenn der Erbe erklärt, er wolle einziehen. Im vorliegenden Fall war jedoch dies nicht die Fragestellung. Auch das „sogenannte Gewohnheitsrecht“ weil jemand seit Jahren in der Wohnung wohnt ist nur anzuwenden, wenn jemand in der Wohnung wohnt und Erbe ist und nicht, wenn jemand nicht in der Wohnung wohnt.