angenommen, die Mieterin einer langjährig vermieteten Wohnung verstirbt. Angenommen weiter, sie hätte zwar Kinder, aber mit denen wäre sie zerstritten gewesen, so daß die Kinder sich nicht um das Räumen der Wohnung kümmern wollen. Auch die offizielle Erbschaft lehnen die Kinder ab, da nur Schulden vorhanden wären.
Muß in diesem Fall der Vermieter die Wohnung auf seine Kosten räumen? Darf er die verwertbaren Gegenstände verwerten und auf diese Kosten (oder falls Eigenarbeit auf seinen Aufwand) anrechnen? Wenn nicht, an wen müßte er sich wenden?
Danke für jeden rechtlichen Hinweis - auch aus der Praxis.
Hallo Und mir fällt endlich der NAme NAchlassgericht ein, die suchen notfalls auch weitere Erben und wenn keiner will oder auffindbar ist regeln die den Nachlass…
Wenn was übrigbleibt fällt es an den Staat, wenn nicht ???
Gruß Susanne
mein vater hatte den fall einmal. das nachlassgericht bestellte damals jemanden, der das regelte. dabei wurden auch ausstehende mieten und nebenkosten berücksichtigt.